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Verstande das nit so chamer das öpert erkläre UVG
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Vittoria Talarico
ich muess no sage bin per 21.12 gekündet worden
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Birgit Rechsteiner
d.h. du hast keine Unfallversicherung mehr ab dem letzten Tag (+30 Tage) - diese kannst du bei deiner Krankenkasse lösen (kostet nicht sooo viel so ca. 10.-- / Monat)
Wenn du nun krank wirst während dem du keine Arbeit hast - bekommst du auch keinen Lohn - und RAV würde auch nicht bezahlen - d.h. wenn du nun Arbeitslos bist - krank wirst (also lange krank) dann müsstest du Geld vom Sozialamt beantragen - etwas anderes gibt es nicht (man kann auch privat eine Krankentaggeldversicherung abschliessen - ist aber extrem teuer!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Annelise Schnyder
Es kann nur die nichtberufsunfallversicherung durch abredeversicherung verlängert werden, die krankentaggeldversicherung nicht
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Artan Rushiti
http://www.suva.ch/startseite-suva/versicherung-suva/versicherungsproduk...
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Vittoria Talarico
Das heisst das ich bis 21.12 versicheret bin plus 30tage noch nach der kündigung?
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Artan Rushiti
Genau und wenn du keine neue Stelle findest, dann kannst du dich innerhalb 30 Tage bei der Unfallversicherung für weitere 6 Monate versichern