Vermieterin Zutritt gewähren?

Liebe Mitglieder

Wir sind seit 1.5 Jahren in einem EFH wohnhaft zur Miete. Nun hat sich unsere Vermieterin angekündigt und kommt am Sonntag vorbei. Sie möchte einen Rundgang durchs Haus machen um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.

Also wir haben uns ein bisschen erkundigt und wissen, dass sie zur Begutachtung des Unterhaltes besichtigen darf. In meinen 40 Jahren habe ich das noch nie erlebt, dass das ein Vermieter, bei ungekündigtem Mietverhältnis, macht.

Sie möchte die Elektrogeräte sowie Armaturen besichtigen. Soweit so gut, müssen wir halt tolerieren. Jedoch möchten wir nicht, dass sie in andere Räume wie z.B. die Schlafzimmer, Büro oder Garage geht. Fühlen uns so schon gestört in unserer Privatsphäre und habe ziemlich Mühe damit.

Es ist ja ihr Haus, da wir aber hier wohnen und Miete zahlen haben wir ja das Hausrecht. Ziemlich sicher wird sie noch jemanden aus Ihrer Familie oder ihren Partner mitbringen.

Nun zu meiner Frage. Können wir ihr den Zutritt zu den einzelnen Zimmern wie eben z.B. Schlafzimmer verweigern?

Wenn ja, wie verhält sich das rechtlich? Hätte hier vielleicht jemand einen Gesetzesartikel oder ähnliches, auf das ich mich berufen und ihr bei Unstimmigkeiten vorlegen kann?

Sorry für den langen Post und vielen vielen Dank für eure Antworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Georg Mach das in jedem Fall. Du hast ja sicher Nichts zu verstecken. Und das ist die Gelegenheit, um mit der Vermieterin ein gutes Verhältnis aufzubauen. Dir selber gibt es die Gelegenheit, versteckte Defekte an die Frau zu bringen und auf zukünftige Unterhaltsarbeiten einzuwirken. Viel Erfolg und einen guten Nachmitta

Simone Toff bitte ihr lieben, ich möchte lediglich antworten wie das rechtlich ist wenn wir ihr den zutritt zu den anderen räumen verwehren. gutes verhältnis hin oder her (bisher war es nicht schlecht) möchten wir dies einfach nicht.

Ariane Rietsch https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:303559ee-8bce-4a0f-9f61-c98e9a93bfe...
Die erste Spalte sollte eigentlich alles erklären. Stichwort "Unterhalt", dahin gehören m. E. Schlafzimmer, Büro nicht hinein. Wie gesagt, nur die Räume, in denen Elektrogeräte und Armaturen vorhanden sind.

Tiziana Vogel Riatsch Ich würd jetzt sägä wenns um hushaltsgrät ect gaht därfsch ihre sägä es heg im schlafzimmer keis und ihr welläd nöd das sie det ihne gaht. Gahts aber wiä im bsp.um fenster den därf sie au det go luege

Kathi Čulo Aso grundsätzlich dörfsches ihra nid verweigera - aber wenn sie sich explizit Elektrogrät & Armatura erwähnt het - dörfsch ihra selbstverständlich sega, dass es au nu bi dem blibt. Aber sie könnt trotzdem nocher no akünda, dass sie s'gsamta Huus aluaga will - denn könntsches ihra nid verweigera ? Am Frieda z'liab wür ii's gad direkt macha - alles andera artet nu in Stritt us - plus hesch du eh kei Chance zums verweigera, sofern sie's akündet ?

Oliver Derrer Die fragliche Passage im Gesetz findest du im Art. 257h OR.
Inwieweit ihr den Zutritt in rinzelne Räume verwehren könnt ist fraglich. Wenn der Vermieter jedoch explizit erwähnt hatte, dass es elektrische Geräte kontrollieren will, hat das mit dem Schlafzimmer sicherlich nur wenig zu tun. Will er hingegen die Fenster kontrollieren, wird er dies in jedem Raum machen müssen...

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