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vermieterin verlangt in der jahresabrechnung 360.- für die trepenreinigung pro patei.
problem 1: sie kann mir keine abrechnung geben da es nur eine müntliche vereinbahrung giebt muss ich das so hinnehmen?
problem 2: schon 2 mal habe ich sie müntlich darauf hingewiesen das die putzfrau nicht so regelmässig erscheint wie es vereinbart ist. wie gehe ich weiter vor? ich kann es ja nicht beweisen und die vermieterin schüzt sie.
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vermieterin verlangt in der jahresabrechnung 360.- für die trepenreinigung pro patei.
problem 1: sie kann mir keine abrechnung geben da es nur eine müntliche vereinbahrung giebt muss ich das so hinnehmen?
problem 2: schon 2 mal habe ich sie müntlich darauf hingewiesen das die putzfrau nicht so regelmässig erscheint wie es vereinbart ist. wie gehe ich weiter vor? ich kann es ja nicht beweisen und die vermieterin schüzt sie.
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Kommentare
Di, 23/01/2018 - 13:54
Stefan Büchler
Wenn keine Rechnung / Abrechnung der Reinigung vorhanden ist musst Du das auch nicht bezahlen. Evtl. ist da sogar Schwarzarbeit im Spiel
Di, 23/01/2018 - 13:55
Sarah Näf-Bernet
Sie muss alles in Papierform belegen können.
Die Schlichtungsbehörde hilft sonst wenn es Probleme gibt.
Di, 23/01/2018 - 13:58
Sarah Näf-Bernet
Betreff vorgehen:
Per Einschreiben sagen das du diesen Betrag nur akzeptierst wenn du einen schriftlichen Beleg hast. Zudem gleich noch schreiben das die Putzfrau nicht regelmässig reinigt und du daher den Betrag zu hoch findest. (Wieviel Parteien seid ihr? Wie hoch ist ca. der Aufwand?)
Und darauf hinweisen das du dich sonst an die Schlichtungsbehörde wendest.
Di, 23/01/2018 - 14:00
Sandra Deflorin
sie hat das geldt schon da ich monatlich à kontoanzahlung leiste.
Di, 23/01/2018 - 14:17
Birgit Rechsteiner
Du kannst schon sagen, dass du den Betrag viel zu hoch findest. ist er aber eigentlich nicht.
Rechne die 360.-- * 5 Parteien = 1'800 / Jahr
gäbe in der Woche rund 35.--
Davon sind wohl noch AHV, Versicherung etc. drin (wenn richtig gemacht)... Also, zu viel ist es nicht.
Dass sie nicht immer kommt, das "geht" dich nichts an - aber wenn es nicht sauber ist, weil sie ja nicht regelmässig kommt - da kannst du schon reklamieren...
Di, 23/01/2018 - 16:04
Sandra Schnelli-Kehrli
mündlich ist leider nie so gut
Di, 23/01/2018 - 16:46
Sidi Idrizi
Eine mündliche Vereinbarung ist auch ein Vertrag ! Sofern keine Zeugen bestätigen können Kannst du dann auch lügen zu dein Gunsten , bemerke es kann Dann zur Anzeige kommen und später musst du eventuell noch drauf zahlen .
Di, 23/01/2018 - 16:48
Eveline Gutmann
Das darf sie nur, wenn es im Vertrag steht.
Di, 23/01/2018 - 18:04
Peter Gull
muss im Mietvertrag drin stehen alles andere ist nicht gültig
Di, 23/01/2018 - 18:22
Eveline Gutmann
genau
Di, 23/01/2018 - 20:45
Miriam Salman
da der Betrag wirklich minim und unter durchschnitt liegt, würde ich es ruhen lassen.