vermieterin verlangt in der jahresabrechnung 360.- für die trepenreinigung pro patei.
problem 1: sie kann mir keine abrechnung geben da es nur eine müntliche vereinbahrung giebt muss ich das so hinnehmen?
problem 2: schon 2 mal habe ich sie müntlich darauf hingewiesen das die putzfrau nicht so regelmässig erscheint wie es vereinbart ist. wie gehe ich weiter vor? ich kann es ja nicht beweisen und die vermieterin schüzt sie.

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Kommentare

Stefan Büchler

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Wenn keine Rechnung / Abrechnung der Reinigung vorhanden ist musst Du das auch nicht bezahlen. Evtl. ist da sogar Schwarzarbeit im Spiel

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Sarah Näf-Bernet

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Sie muss alles in Papierform belegen können.
Die Schlichtungsbehörde hilft sonst wenn es Probleme gibt.

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Sarah Näf-Bernet

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Betreff vorgehen:
Per Einschreiben sagen das du diesen Betrag nur akzeptierst wenn du einen schriftlichen Beleg hast. Zudem gleich noch schreiben das die Putzfrau nicht regelmässig reinigt und du daher den Betrag zu hoch findest. (Wieviel Parteien seid ihr? Wie hoch ist ca. der Aufwand?)

Und darauf hinweisen das du dich sonst an die Schlichtungsbehörde wendest.

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Sandra Deflorin

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sie hat das geldt schon da ich monatlich à kontoanzahlung leiste.

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Birgit Rechsteiner

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Du kannst schon sagen, dass du den Betrag viel zu hoch findest. ist er aber eigentlich nicht.
Rechne die 360.-- * 5 Parteien = 1'800 / Jahr
gäbe in der Woche rund 35.--
Davon sind wohl noch AHV, Versicherung etc. drin (wenn richtig gemacht)... Also, zu viel ist es nicht.

Dass sie nicht immer kommt, das "geht" dich nichts an - aber wenn es nicht sauber ist, weil sie ja nicht regelmässig kommt - da kannst du schon reklamieren...

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Sandra Schnelli-Kehrli

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mündlich ist leider nie so gut

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Sidi Idrizi

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Eine mündliche Vereinbarung ist auch ein Vertrag ! Sofern keine Zeugen bestätigen können Kannst du dann auch lügen zu dein Gunsten , bemerke es kann Dann zur Anzeige kommen und später musst du eventuell noch drauf zahlen .

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Eveline Gutmann

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Das darf sie nur, wenn es im Vertrag steht.

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Peter Gull

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muss im Mietvertrag drin stehen alles andere ist nicht gültig

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Eveline Gutmann

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genau

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Miriam Salman

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da der Betrag wirklich minim und unter durchschnitt liegt, würde ich es ruhen lassen.

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