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Verlustschein:
Ich habe einen Verlustschein daheim von einer Patientin, die meine Rechnung nciht zahlen konnte (sie hat das Geld von der Krankenkasse ausgegeben), bisher hat die Ärztekasse sich um Mahnungen gekümmert, mir dann den Verlustschein zugeschickt, jetzt muss ich da ran. Es sind 500 sfr, die ich wirklich brauche, da wir unter Existenzminimum sind. Wie komme ich am besten an das Geld ran, die Familie selber geht 3x im Jahr in Urlaub und hat ein neues Auto, ...
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Verlustschein:
Ich habe einen Verlustschein daheim von einer Patientin, die meine Rechnung nciht zahlen konnte (sie hat das Geld von der Krankenkasse ausgegeben), bisher hat die Ärztekasse sich um Mahnungen gekümmert, mir dann den Verlustschein zugeschickt, jetzt muss ich da ran. Es sind 500 sfr, die ich wirklich brauche, da wir unter Existenzminimum sind. Wie komme ich am besten an das Geld ran, die Familie selber geht 3x im Jahr in Urlaub und hat ein neues Auto, ...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
Nach Ablauf der Pfändung, spätestens am Ende des Pfändungsjahres, erhält der Gläubiger das ihm zustehende Geld, einen Teil des Geldes, oder einen definitiven Verlustschein, falls seine Forderung nicht oder nicht vollständig gedeckt werden konnte.
Der Verlustschein ist unverzinslich und verjährt innert 20 Jahren.
Er verliert also an Wert und kann deshalb oft mit einem Vorschlag für einen Teilerlass "zurück gekauft" werden und dann gelöscht werden. Siehe Schuldensanierung oder Verlustscheinsanierung
Nach Ausstellung des Verlustscheins kann der Gläubiger während 6 Monaten direkt wieder ein Fortsetzungsbegehren stellen, ohne das Einleitungsverfahren, ohne neuen Zahlungsbefehl.
Später muss er wieder von vorn anfangen.
Ein Verlustschein bedeutet, dass Sie im Bereich des Existenzminimums leben müssen, oder soviele und so hohe Schulden in Betreibung sind, dass die Pfändung auch über ein ganzes Jahr nicht genügend einbringt.
Mit dem Verlustschein wird der Gläubiger informiert, dass Sie diese Forderung zur Zeit nicht bezahlen können oder konnten. Für den Gläubiger ist damit das ganze Inkassoverfahren vorerst abgeschlossen. Manche Gläubiger delegieren das Inkasso bereits vor der Betreibung, manche delegieren erst das Verlustscheininkasso an ..... Inkassobüros; und manche Gläubiger verkaufen ihre Forderung weiter.
Ist von vornherein klar, dass weder eine Einkommens- noch eine Sachpfändung möglich ist, erstellt die Betreibungsbeamtin provisorische Verlustscheine. Provisorisch ausgestellte Verlustscheine verpflichten Sie zur Mitteilung an das Betreibungsamt, wenn Sie im Verlauf des Pfändungsjahres ein pfändbares oder ein besseres als das berechnete Einkommen oder geringere anrechenbaren Ausgaben haben.
Es gibt zwei Arten von Verlustscheinen: Pfändungsverlustscheine und Konkursverlustscheine. Näheres zum Konkursverlustschein siehe Privatkonkurs.
http://www.schulden.ch/dynasite.cfm?dsmid=76319
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
es geht nichts, ohne dass du wieder erst Geld in die Hand nehmen musst... und ob es Aussichten hat ist nicht voraus zu sagen!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Evelin Camponovo
Puh, da ich selber äusserst knapp bin, bringt mir das nichts, so ein Mist. Die ganze Arbeit...und nochmal eine Rechnung an Sie shcicken? Dieselbe? Ginge das?
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Christine Kunz
wenn du krankenkassen anerkant bist mit deiner arbeit, gibt ea ja auch die möglichkeit direkt mit den kks abzurechnen!
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Evelin Camponovo
Das Schlimme ist ja, dass ich somit in finanzielle Probleme komme.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Evelin Camponovo
Nicht bei Stillberatungen. Ich rechne nur direkt die Wochenbettbetreuungen direkt ab, alles andere geht nciht.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Christine Kunz
das ist nicht gut.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
wenn du kein Geld in die Hand nehmen kannst gibt es nur die Möglichkeit an den Anstand der Person zu appelieren - einen Brief schreiben ist da nicht so verkehrt - nur - wahrscheinlich sind das Leute, die das kennen und gut mit Schulden leben... (mich nerven solche Leute soooooo extremst)
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Markus Meyer
eine kleine möglichkeit wäre der "verkauf" des Verlustscheins an eine Inkassofirma. die bezahlen aber meistens nicht mehr als 30 % des Wertes, wenn sie so kleine beträge überhaupt machen.
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Evelin Camponovo
Dann könnte ich evtl wieder 1 Monat davon Lebensmittel zahlen ..
Fr, 02/06/2017 - 12:56
Birgit Rechsteiner
https://www.inkassolution.ch/verlustschein-inkasso.html