Verjährt ein Abzahlungsvertrag der gerichtlicht ferstgehalten ist, aber trotzdem nie abgezahlt wurde ?
Es geht um meinen ex der nie gezahlt hat. Kann ich dies noch einfordern auch wenn es bald 12 jahre her ist?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 2

Kommentare

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hat es auf der Anzahlungsvereinbarung einen verjährungsverzicht?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sabrina Fretz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dann ist es verjährt. Sorry gibt nix mehr

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

12 jahre ist ziemlich lange für eine abzahlung.
wurde in den 12 jahren noch gar nichts abbezahlt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sabrina Fretz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein hat er nicht. Er wäre eigentlich nur 30 monatsraten gewesen. Ich weiss das ich mich früher hätte darum kümmern sollen das er zahlt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

art .127 or falls im vertrag nichts anderes vereinbart:
mit Ablauf von zehn jahren verjähren alle Forderungen, für die das bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv