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Verjährt ein Abzahlungsvertrag der gerichtlicht ferstgehalten ist, aber trotzdem nie abgezahlt wurde ?
Es geht um meinen ex der nie gezahlt hat. Kann ich dies noch einfordern auch wenn es bald 12 jahre her ist?
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Verjährt ein Abzahlungsvertrag der gerichtlicht ferstgehalten ist, aber trotzdem nie abgezahlt wurde ?
Es geht um meinen ex der nie gezahlt hat. Kann ich dies noch einfordern auch wenn es bald 12 jahre her ist?
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Kommentare
Do, 30/11/2017 - 15:43
Monique Schmidli-Rieder
Hat es auf der Anzahlungsvereinbarung einen verjährungsverzicht?
Do, 30/11/2017 - 19:27
Sabrina Fretz
Nein
Do, 30/11/2017 - 21:52
Monique Schmidli-Rieder
Dann ist es verjährt. Sorry gibt nix mehr
Do, 30/11/2017 - 18:49
Walter Büchi
12 jahre ist ziemlich lange für eine abzahlung.
wurde in den 12 jahren noch gar nichts abbezahlt?
Do, 30/11/2017 - 19:27
Sabrina Fretz
Nein hat er nicht. Er wäre eigentlich nur 30 monatsraten gewesen. Ich weiss das ich mich früher hätte darum kümmern sollen das er zahlt.
Do, 30/11/2017 - 19:30
Walter Büchi
art .127 or falls im vertrag nichts anderes vereinbart:
mit Ablauf von zehn jahren verjähren alle Forderungen, für die das bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.