Vater starb als er 18 war. Der vater hatte sich aber von seiner mutter getrennt als er 10 J war, und heiratete eine 2. Frau . Nun hättet die Eigentumswohnung geerbt nur hate er der frau lebenslanges wohnrecht gewährt und somit wurde er aufgefordert das erbe auszuschlagen. Was er auch tat. Unwissend. Jung . Verzweifelt wegen des Todes.

Die 2. Frau verkaufte die Wohnung kurz darauf für über mehr 780 000 .- mehr als der kaufpreis.

Frage ?

Hätte der Sohn nicht einen Pflichtteil bekommen müssen beim Verkauf ?
Gibt es Verjährung oder kann man dem nachgehen?
Tod 2002
Vor 15 Jahren war das

Vielen Dank für eure Hilfe

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Kommentare

Chantal Schwab-Fournier

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da er das erbe ausgeschlagen hat verlor er das recht aufs erben, also auch auf den pflichtteil. rückwirkend daran etwas zu rütteln erscheint mir umöglich, besonders nach über 15 jahren...

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Robert Schweng

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Wenn die Frau nur ein lebenslanges Wohnrecht hatte kann Sie die Wohnung auch nicht verkaufen!! 😉

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Chantal Schwab-Fournier

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Robert Schweng wenn der junge das erbe ausschlägt wird frau 2 alleinerbin der wohnung, worauf das lebenlange wohnrecht an bedeutung verliert. darum durfte sie die wohnung verkaufen.

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Sybille Rellstab

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Der Pflichtteil steht ihm nur bei seinem Vater zu. Da er auf das Erbe verzichtet hat (ich interpretiere das so), steht ihm nichts mehr zu. Es gehört der zweiten Frau und ihm steht davon gar nichts zu.

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Patrik Lehmann

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Vielen Dank

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Walter Büchi

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Patrik Lehmann wurde denn auf das erbe verzichtet oder wurde es ausgeschlagen?
ausgeschlagen(art. 566 ff. zgb). wird normalerweise wenn der erblasser kein vermögen hat und verzichtet wird zu lebzeiten des erblassers.
"wurde er aufgefordert das erbe auszuschlagen" klingt fü rmich eher nach erbverzichtsvertrag!
http://sms-lawyers.ch/erbverzichtsvertrag/

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Patrik Lehmann

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Ausgeschlagen

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Walter Büchi

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Patrik Lehmann bge 138 iii 497
"Art. 578 ZGB; Art. 285 ff. SchKG; erbrechtliche und paulianische Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit einem Erbverzichtsvertrag zugunsten der eigenen Nachkommen.
Anfechtbar gemäss Art. 578 ZGB ist nur die Ausschlagung, nicht auch ein Erbverzichtsvertrag (E. 3). Frage des Rechtsmissbrauches (E. 4). Frage des Herabsetzungsanspruches (E. 5). Der Erbverzichtsvertrag zugunsten der eigenen Kinder ist weder Schenkung noch unentgeltliche Verfügung im Sinn von Art. 286 SchKG (E. 6). Ausführungen zur Absichtspauliana (E. 7)."

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Patrik Lehmann

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Soll das bedeuten das wenn ich einen E-verzichtsvertrag hätte wäre dad thema gegessen. Wenn ich aber das Erb ausgeschlagen hätte was auch der Fall ist hätte ich bis zu 30 jahren danach die Chance sie dafür zu belangen mir etwas zu geben?

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Patrik Lehmann

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Wichtig: mir gehts nie um rache oder solches sondern um die gerechtigkeit

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Walter Büchi

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ohne genaue kenntnis der sachlage und akten ist noch viel möglich.

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Patrik Lehmann

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Was bedeutet jetzt oder ist es zu lange her.

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Walter Büchi

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Patrik Lehmann laut zgb 601 könnten noch bis nach 30 jahren erbansprüche geltend gemacht werden.

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Patrik Lehmann

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Und wie würden sie vorgehen? Danke ?

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Walter Büchi

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anwalt nehmen!

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Da Go

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Hat der Sohn wenigstens eine Kopie des damaligen Schreibens bzw. amtlichen Formulars?

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Patrik Lehmann

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Ist das Toll das einem soo nett geholfen wird vielen vielen Dank ?

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Patrik Lehmann

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Also: ums klarzustellen bin ich selbst dieser Sohn

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Robert Schweng

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Patrik Lehmann hat ja niemand etwas anderes behauptet. 😉

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Patrik Lehmann

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Ich weiss dazu dass mein vater diesen Vertrag für dieses Wohnrecht nie unterschreiben wollte da er die wohnun mir geben wollte

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Patrik Lehmann

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Er wurde so gesagt von ihr überredet

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Robert Schweng

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Klar, sie hat ihn ja auch zur Hochzeit überredet! 😉

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Patrik Lehmann

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Haha ?

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Patrik Lehmann

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?

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Patrik Lehmann

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Nein ich weiss dies weil eine Dritte Person involviert war wo es darum ging dieses recht ins Testament aufzunehmen

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Robert Schweng

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Klar war eine dritte Person anwesend, muss ja notariell beglaubugt werden. Der bestätgit eigentlich auch dass der Erblasser noch im Besitz seiner Geistigen Kräfte war.

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Patrik Lehmann

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Nein in diesem Fall vierte Person aber egal

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Chantal Schwab-Fournier

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auch wenn dein vater sozusagen dazu überredet wurde - er hat es dennoch aus freien stücken getan, sonst hätte der notar eingegriffen. es ist scheisse und ja, es geht für dich um viel geld. aber genauso hast du aus freien stücken aufs erbe verzichtet. ich glaube nicht, dass du daran jetzt noch was ändern kannst. aber wenn diu dir sicher sein willst - verliere keine zeit und geh zu einer rechtsberatung. die können dir zuverlässiger sagen ob noch was machbar wöre als wir hier... wünsch dir glück

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Monika van Beeck

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Chantal Schwab-Fournier
Wiso chunsch du i dere sach so guet drus?

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Chantal Schwab-Fournier

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Monika van Beeck guet ufpasst ir schuel ?

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Monika van Beeck

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Ah okey ???

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Patrik Lehmann

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Hehe daaanke

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Da Go

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Welches Alter der Volljährigkeit galt eigentlich 2002? War das noch mit 2 Jahren oder bereits 18 Jahre? Bzw. warst du 2002 bereits volljährig Patrik Lehmann?

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Chantal Schwab-Fournier

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seit 1.1.1996 ist man mit 18 volljährig...

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Da Go

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Ok, danke.

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Patrik Lehmann

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Ja am 18. Juli 2001 wurde ich 18 und im am 2. nov starb mein vater

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Patrik Lehmann

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Ich war also Volljährig

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Da Go

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Oh je, dumm in dem Fall. Bin aber tatsächlich nicht sicher, ob die 2. Frau deines Vaters mit dem Verkauf der Wohnung wirklich rechtens gehandelt hat. Ich an deiner Stelle würde mich mit den Formularen, die du zur Verfügung hast, an einen Treuhänder wenden, der sich versiert ist, was Erbrecht anbelangt. Darf ich fragen, wo du wohnst?

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Robert Schweng

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Da Go allein mit Wohnrecht kann sie nicht verkaufen, dazu musste Sie Eigentümerin gewesen sein.
Die Kinder werden ihren Pflichtteil schon bekommen haben 😉

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Patrik Lehmann

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Ich habe keinen Pflichtteil bekommen.

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Patrik Lehmann

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Und ich bim einzelkind

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Patrik Lehmann

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in Bülach

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Da Go

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Falls du en Treuhänder wettsch fröge wäge dere Sach chan ich dir Dietrich Treuhand in Dübendorf sehr empfehle. Händ für eus e Erbsach vollständig greglet, sehr kompetent gsi. Vater und Sohn, de Vater macht das scho sit Jahrzehnte. Bi eus häts de Sohn gmacht, bin voll zfriede, sehr vertrauenswürdig.

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Patrik Lehmann

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Vielen dank

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Da Go

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Robert Schweng

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Patrik Lehmann Wenn weder Du noch Dein Vater unterschreiben wollten dann Frage ich mich wie so ein Testament/Vertrag trotz Notar zustande kommen kann.
Wenn Du Beweise hast, wäre das natürlich anfechtbar. Siehe Walter Büchi's Kommentar oben. Viel Glück 😉

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Patrik Lehmann

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Ok vielen dank
Ich wollte damit sagen dass Sie ihn beinflusst hat in seiner Entscheidung was auch legitim ist. Jedoch wurde ich regelrecht dazu überredet das erbe auszuschlagen weil ich die Hypothek vom 1200 .- im Monat nnie hätte begleichen können in der Lehre! Und sie ja das wohnrecht hatte wieso wurde nicht so entschieden das sie solange für die Hypothek hätte zahle müssen bis diese abbezahlt ist.
Hätte ich nicht die möglichkeit gehabt das erbe anzunehmen? Und weshalb hat mir dies ein Notar so ausgelegt als würde ich in grosde not kommen wenn ich nicht aussschlage? Eine idee dazu???

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Robert Schweng

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Patrik Lehmann ja. wer hat denn dann die Hyptotheken bezahlt?

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Patrik Lehmann

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Die 2. Frau

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Robert Schweng

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Patrik Lehmann früher nannte man das noch Schwiegermutter! 😊 Schätze haute hat sie wohl das Haus gekauft! 😉

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Da Go

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Stiefmutter😊. Schwiegermutter ist was anderes...

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Robert Schweng

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stimmt, Danke 😊

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Patrik Lehmann

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Ja entschuldige ich kannte sie erst seit 2-3 jahren

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Patrik Lehmann

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Und konnte nicht wirklich eine Beziehung herstellen

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