Vater hat Diabetes.
War in Fusspflege, hatte kleines hautstück davor am grossen Zeh weg.
Er wurde von der medizinische Fusspflege 2 Wochen alle 2 Tage Wundbehandlung. Ohne ihn zum Arzt zu schicken.
Das Ende vom Lied. Per Zufall Arzt Kontrolle wollte die Wunde sehen. Ich dachte sei alles im Griff. Komplett schwarzer Zeh.
3 Operation nun mit Amputation des grossen Zehs.
Kann ich da was machen? Schadensersatz?
Er hat nur eine allgemein Versicherung und Ergänzungsleistung.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Christine Spycher eine kosmetische fusspflegerin darf keine diabetesfüsse behandeln,nur podologen dürfen das

Samantha Mccurdy Ja es waren podologen.

Christine Spycher das wissen die fusspflegerinnen genau,ihre kompetenzen!!!

Samantha Mccurdy Ja deswegen. Sie hätten nie solange drum tüfteln sollen.
Sie sagen er war nicht entzündet. Freitag morgen letzte Fusspflege. Freitag Nachmittag Arzt Kontrolle und der Zeh war schwarz und entzündet. Mein Vater ist Geistig nicht mehr ganz deswegen kapierte er das ganze gar nicht. Nun heute die 3 OP seit 2 Monaten.

Walter Büchi schadenersatz gibt es in der schweiz nur wenn auch materieller schaden entstanden ist.
allenfalls eine genugtuung könnte geltend gemacht werden.
https://www.nzz.ch/finanzen/wenn-schmerz-bares-bringt-1.18283547

Birgit Rechsteiner Wir haben einmal so ein Verfahren geführt. Dauert Jahre, kostet sehr viel, bringt nix ein. Und wenn dein Vater nicht ganz bei Sinnen ist, qird es noch viel viel Schwieriger...
Allenfalls hat die Krankenkasse ein Interesse, um Ihre Kosten zurück zu erhalten.

Barbara Devonas War es ein HF oder SPV Podologe?

Samantha Mccurdy Spv

Barbara Devonas Samantha, wende dich doch an den Schweizerischen Podologenverband für nähere Informationen. Die Betriebshaftpflichtversicherung läuft meistens über diesen. Auf der Webseite des Verbandes kannst du nachsehen ob deine Podologin Mitglied ist.

Monique Schmidli-Rieder Samantha kannst dich gerne bei unserer Kanzlei melden. 😉 wir hatten erst kürzlich so einen Fall mit der Frau unseres Chefs und da kam ein gutes Schmerzensgeld raus. Podologen sollten eine berufshaftpflichtversicherung haben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv