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Urheberrech
Ich habe eine Frage zu Fotos.
Wenn mich jemand fragt ob er ein Foto, dass ich gemacht habe und es im FB auf meinem Account ist, verwenden möchte, kann ich dann verlangen, dass es nur für privte Zwecke erlaubt ist und mit Quellenangaben? Kontrollieren kann ich das ja nicht ob dass dann so gemacht wird. Und mir ist auch bewusst, wenn etwas im Netz ist, es auch häufig benutzt wird. Aber ich finde es schön, dass zumindest gefragt wird
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Urheberrech
Ich habe eine Frage zu Fotos.
Wenn mich jemand fragt ob er ein Foto, dass ich gemacht habe und es im FB auf meinem Account ist, verwenden möchte, kann ich dann verlangen, dass es nur für privte Zwecke erlaubt ist und mit Quellenangaben? Kontrollieren kann ich das ja nicht ob dass dann so gemacht wird. Und mir ist auch bewusst, wenn etwas im Netz ist, es auch häufig benutzt wird. Aber ich finde es schön, dass zumindest gefragt wird
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:44
Marcel Marty
Ja
Di, 15/08/2017 - 15:44
Walter Büchi
ja können sie. persönlichkeitsschutz art. 28 abs 2 zgb
Di, 15/08/2017 - 15:44
Flori Nairolv
Wenn du Fotos auf Facebook hochlädst trittst du von allen rechten ab oder nicht ? Wär mir neu dass du rechte hast auf Facebook ?
Di, 15/08/2017 - 15:44
Marcel Marty
Nicht zwingend...
Di, 15/08/2017 - 15:44
Robert Schweng
Flori Nairolv Es gelten eigentlich die Gesetze des jeweiligen Landes und nicht die AGB's von Facebook ! 😉
Di, 15/08/2017 - 15:44
Flori Nairolv
Wenn man sich die durchliest steht da ganz klar was du hochlädst gehört jedem
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Das ist aber unabhängig vom Urheberrecht. Das bleibt unangetastet.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Flori Nairolv
Wenn man sie zustimmt ?
Di, 15/08/2017 - 15:45
Robert Schweng
Auch dann gelten die hiesigen Gesetze.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Flori Nairolv
Also nicht falsch verstehen aber wenn ich Ihr Profilbild speichern und selbst hochladen würde und noch ne Brille dranmale, wäre es verboten ? ?
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Korrekt... In der Theorie ja... Da geht es nicht nur ums Urheberrecht, sondern allenfalls auch um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Zudem darf ein Kunstwerk (wozu auch ein Bild zählt) nicht ohne Einwilligung des Urhebers (also des Fotografen) verändert werden... ?
Di, 15/08/2017 - 15:45
Flori Nairolv
Robert Schweng und ein Urteil ist auch noch nicht gefallen oder ? Im unteren Abschnitt steht z.b dass es bei Twitter ähnlich zuging und es zum Freispruch kam. Bin nur am Handy und nicht alles gelesen aber denke nicht dass er deswegen verurteilt wurde oder ?
Di, 15/08/2017 - 15:45
Robert Schweng
Flori Nairolv Doch zu einer Geldbusse von 4000.- SFr. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/30328625
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Nutzungsrecht ist nicht gleich Urheberrecht.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Uschi Aeby-Züst
Würde auch meinen, das du gefragt werden musst... und die Quelle ist anzugeben....
Di, 15/08/2017 - 15:45
Christina Ammann
Vielen Dank für die vielen Antworten. Es ist ein Foto von meinen persönlich erstellten Kalligraphiekarten, also von meinen Werken.
Aber mir ist auch bewusst, wenn ich etwas ins Netz stelle, dass es dann öffentlich ist.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Walter Büchi
kunstwerke sind durch das urheberrecht geschützt! (URG)