Urheberrech

Ich habe eine Frage zu Fotos.
Wenn mich jemand fragt ob er ein Foto, dass ich gemacht habe und es im FB auf meinem Account ist, verwenden möchte, kann ich dann verlangen, dass es nur für privte Zwecke erlaubt ist und mit Quellenangaben? Kontrollieren kann ich das ja nicht ob dass dann so gemacht wird. Und mir ist auch bewusst, wenn etwas im Netz ist, es auch häufig benutzt wird. Aber ich finde es schön, dass zumindest gefragt wird

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Kommentare

Marcel Marty

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Ja

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Walter Büchi

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ja können sie. persönlichkeitsschutz art. 28 abs 2 zgb

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Flori Nairolv

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Wenn du Fotos auf Facebook hochlädst trittst du von allen rechten ab oder nicht ? Wär mir neu dass du rechte hast auf Facebook ?

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Marcel Marty

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Nicht zwingend...

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Robert Schweng

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Flori Nairolv Es gelten eigentlich die Gesetze des jeweiligen Landes und nicht die AGB's von Facebook ! 😉

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Flori Nairolv

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Wenn man sich die durchliest steht da ganz klar was du hochlädst gehört jedem

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Marcel Marty

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Das ist aber unabhängig vom Urheberrecht. Das bleibt unangetastet.

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Flori Nairolv

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Wenn man sie zustimmt ?

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Robert Schweng

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Auch dann gelten die hiesigen Gesetze.

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Flori Nairolv

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Also nicht falsch verstehen aber wenn ich Ihr Profilbild speichern und selbst hochladen würde und noch ne Brille dranmale, wäre es verboten ? ?

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Marcel Marty

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Korrekt... In der Theorie ja... Da geht es nicht nur ums Urheberrecht, sondern allenfalls auch um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

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Marcel Marty

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Zudem darf ein Kunstwerk (wozu auch ein Bild zählt) nicht ohne Einwilligung des Urhebers (also des Fotografen) verändert werden... ?

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Flori Nairolv

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Robert Schweng und ein Urteil ist auch noch nicht gefallen oder ? Im unteren Abschnitt steht z.b dass es bei Twitter ähnlich zuging und es zum Freispruch kam. Bin nur am Handy und nicht alles gelesen aber denke nicht dass er deswegen verurteilt wurde oder ?

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Robert Schweng

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Flori Nairolv Doch zu einer Geldbusse von 4000.- SFr. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/30328625

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Marcel Marty

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Nutzungsrecht ist nicht gleich Urheberrecht.

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Uschi Aeby-Züst

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Würde auch meinen, das du gefragt werden musst... und die Quelle ist anzugeben....

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Christina Ammann

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Vielen Dank für die vielen Antworten. Es ist ein Foto von meinen persönlich erstellten Kalligraphiekarten, also von meinen Werken.
Aber mir ist auch bewusst, wenn ich etwas ins Netz stelle, dass es dann öffentlich ist.

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Walter Büchi

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kunstwerke sind durch das urheberrecht geschützt! (URG)

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