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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Karin Furrer
Mann bekommt einfach Einstelltage.
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Gina Korschikowski
Ah ich dachte, das wär nur beim RAV.
Und gibt es da eine Regelung, wie lange die Einstelltage sind?
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Patrick L. Surber
Die Einstellung beträgt je nach Schwere des Verschuldens 1 bis 60 Tage. Die Tage werden individuell aufgrund des Sachverhaltes und Ihrer schriftlichen Stellungnahme festgelegt. Bei einer Selbstkündigung, welche z. Bsp. aufgrund von einer Neuorientierung vorgenommen wurde, geht die Kasse von einem schweren Verschulden aus, was eine Einstellung im Bereich von 31 – 60 Tagen zur Folge hat. Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Wer also selber gekündigt hat und darum Einstelltage bekommt, kann nach Tilgung der Einstell- und Wartetage ganz normal weiter Arbeitslosenentschädigung beziehen. Die Sanktion ändert nichts am Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitslo...
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Natasa Stojanovic Hadzic
Ja aber hast erst 3 monate sperre/ kein Arbeitslosengeld
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Patrick L. Surber
Max. 2. Monate. Vgl. https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/65923149...
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Marcel Marty
http://letmegooglethat.com/?q=alv+selbstverschuldete+arbeitslosigkeit