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Unterhaltsvertrag/betrag
Hallo Zusammen, am 14.10.17 brachte ich mein erstes Kind zur Welt. Ich wohne mit meinem Partner/Kindesvater zusammen und möchte demnächst ein Konkubinatsvertrag erstellen. Vorerdt ist mir aber wichtig zu wissen, wie ich der Unterhalt berechnet wird. Wir wollen den Betrag unter uns schon festlegen und danach mit dem Siegel der KESP rechtlich machen. Gibt es eine informative Seite oder kennt sich jemand aus?
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Unterhaltsvertrag/betrag
Hallo Zusammen, am 14.10.17 brachte ich mein erstes Kind zur Welt. Ich wohne mit meinem Partner/Kindesvater zusammen und möchte demnächst ein Konkubinatsvertrag erstellen. Vorerdt ist mir aber wichtig zu wissen, wie ich der Unterhalt berechnet wird. Wir wollen den Betrag unter uns schon festlegen und danach mit dem Siegel der KESP rechtlich machen. Gibt es eine informative Seite oder kennt sich jemand aus?
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Kommentare
Di, 07/11/2017 - 07:18
Yvonne Wilke
Guten Morgen Sandra
Als erstes ist die Frage in welchem Kanton du lebst, da die Unterhaltszahlungen unterschiedlich variieren innert der Kantone !
Den Unterhalt zu berechnen, ist nicht schwer aber es benötigt natürlich einige Rechnerei
Die Frage ist, solltet ihr euch trennen (hofft man nie) benötigst du natürlich eine andere Summe , wie du jetzt benötigst , bzw. Vielleicht gehst du ja wieder arbeiten ?!?!
Google mal Unterhaltsbeiträge (kantonsbezogen), du solltest da eigentlich Informationen erhalten und sonst.... die KESP kann d sehr gut helfen (zumindest war es bei mir so)
Alles gute euch und der kleinen Familie
Di, 07/11/2017 - 07:21
Sandra Celestine Lehmann
Danke yvonne...ich möchte nur alles jetht schon geklärt haben das es bei der kesp blos noch den Stempel braucht. das erstellen des Vertrages ist nicht gerade günstig.
Wir wohnen im Kanton SG
Di, 07/11/2017 - 07:25
Yvonne Wilke
Sandra Celestine Lehmann ??? ja das habe ich mir gedacht „auch beim zahlen freundlich sein“
Ich glaube nicht, dass dir da jemand wirklich eine fachliche Antwort geben kann , denn es kennt niemand deine Situationen (Miete, Krankenkasse, Ausgaben, Einnahmen...etc.)
Die Frage ist auch.... der Vertrag sollte er (im schlimmsten Fall) auch grad mit einer Summe fixiert sein , falls du alleine lebst?
Di, 07/11/2017 - 07:27
Yvonne Wilke
Hier mal ein Auszug von meinen ersten Vertrag ... ich lebe in st.gallen und das war 2008 das WAR DER MINDESTSATZ
Di, 07/11/2017 - 07:36
Jane Gagnaux
Das erstellen das vertrages ist gratis. Und es ist 13-17% des einkommens.
Di, 07/11/2017 - 07:41
Sandra Celestine Lehmann
Yvonne Wilke ich schreibe dir im Verlauf des Tages eine Nachricht wen du erlaubst??
Di, 07/11/2017 - 08:15
Yvonne Wilke
Jane Gagnaux vielleicht ist es überall anders , ich habe eine Gebühr zahlen müssen
Di, 07/11/2017 - 08:16
Yvonne Wilke
Sandra Celestine Lehmann gerne !
Di, 07/11/2017 - 08:17
Jane Gagnaux
Yvonne Wilke ok
Di, 07/11/2017 - 10:14
Ciara Gomez
Hallo Sandra Celestine Lehmann hier gibts einen Unterhaltsrechner.
Wie genau das ist weiss ich leider nicht ?. Wünsche Euch alles Liebe ♥
http://alimentenrechner.ch/template.asp?u=%7BA38AF972-512D-4F8B-BE53-BC1...
Di, 07/11/2017 - 12:05
Sandra Celestine Lehmann
Herzlichen dank ciara
Di, 07/11/2017 - 11:28
Louisa Faber
Bei uns hat sich damals die Kesb direkt nach der Geburt gemeldet. Hast du noch nichts gekriegt von denen?
Di, 07/11/2017 - 11:31
Yvonne Wilke
Das ist richtig, bei nicht verheirateten Paaren, bekommt man sofort eine Einladung um den Unterhalt zu regeln , ich glaube Sandra will schneller sein und es schon vorab regeln ?!?!
Di, 07/11/2017 - 12:04
Sandra Celestine Lehmann
Genau..habe auch schon telefoniert. Die kosten variieren zwischen 400 und 800fr. Deshalb möchte ich nur das kesb den stempel setzt und gut ist
Di, 07/11/2017 - 12:31
Yvonne Wilke
Sandra Celestine Lehmann ?????waaaaas Ich glaub ich spinne , die Gebühren sind mehr als frech meines Erachtens ... Himmel arsch , ich hab den falschen Beruf ?
Di, 07/11/2017 - 12:22
Rebecca Lang
Auf der homepage vom og zürich findest du einen unterhaltsrechner fuer nicht verheiratete
Mi, 08/11/2017 - 09:37
Rahel Citossi Müller
Seit 1.1.17 gilt neues unterhaltsrecht...da muss man sich eh auf der kesb beraten lassen, da unterhalt auch für nichtgeleistete kinderbetreuung, kindesunterhalt und und und neu gerechnet werden
https://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/neues-unterhaltsrecht-mehrere...
Mi, 08/11/2017 - 09:51
Rahel Citossi Müller
P.s.drum hemmer ghürote....isch billiger cho ?
Mi, 08/11/2017 - 11:33
Sandra Celestine Lehmann
Ja seb hani mitbecho weg de neue reglige..got ja meh drum das paari in konkubinat glich gstellt si d wie verhüroteti wens um betreuuig und co. Abelangt
Mi, 08/11/2017 - 12:18
Rahel Citossi Müller
Nei, es ght umd glichstellig vo de chind ehelich und ned ehelich und be dene ganze gebühre wo me da mue zahle isch au e beratig und berechnig debi bim kesb...es gaht ja ums chind und dem sin aspruch und ned dadrum, was mei eifach so circa denkt...d kesb bewilliged ned alles in underhaltsverträg....ebe, has im märz 17 durekäut und hürote isch billiger gsi.?