Unterhaltsrecht
Die 10/16 Regel wurde ja jetzt verabschiedet, so muss eine Frau wieder 50% arbeiten gehen wenn das Kind 4 Jahre alt ist.
Die ex meines Bruders arbeitet seit 6 jahren nicht mehr und lebt vom soz. Sie sagt auch, sie werde nicht arbeiten.
Kann mein Bruder von ihr verlangen, das sie arbeiten geht?
Er ist nicht bereit so viel Unterhalt zu zahlen und die Kindsmutter sitzt auf der faulen haut.
Ich hab auch gehört, das mit diesem neuen Gesetz an den Besuchswochenenden des Vaters, die Kindsmutter einen Fahrtweg übernehmen muss? Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Also ich kenne jedenfalls kein Gesetz, dass es einer Kindsmutter verbieten würde auf der faulen Haut zu liegen? 🤔

Sa Ri Na da das kind ja 6 jahre alt ist, müsste sie doch jetzt 50% arbeiten gehen?

Robert Schweng Ja, das ist so.
https://insidelaw.ch/betreuungsunterhalt-aenderung-kindesunterhalt-per-1...

Martin Kaiser Nach meinem Wissen gibt es kein neues Gesetz. Es gibt aber ein Bundesgerichtsurteil.
Ich gehe davon aus, dass der Bruder ein Gerichturteil hat, was besagt, was er für dir Kinder und für die Ex bezahlen muss. Wenn er das ändern will, muss er beim Gericht dies beantragen.
https://www.familienleben.ch/kind/alleinerziehend/berechnung-alimente-1956

Martin Kaiser Robert Schweng 10/16 Regel wurde nicht vom Gesetzgeber eingführt, sondern vom Bundesgericht als Richtlinie.
Ich meine aber, dass das Bundergericht diese kürzlich geändert hat.

Robert Schweng Martin Kaiser auch das ist richtig.
Urteil vom 21. September 2018 (5A_384/2018)
Der Beitrag wurde hier vor kurzer Zeit gepostet.

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