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Unsere Verwaltung geht bei unserem Nachmieter mit der Miete knapp 400.- rauf. Ohne etwas an der Wohnung zu machen. Die Wohnung ist schon in gutem Zustand. Dürfen die das? Die Begründung: Gute Lage, seit 10 Jahren keine Erhöhung!
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Unsere Verwaltung geht bei unserem Nachmieter mit der Miete knapp 400.- rauf. Ohne etwas an der Wohnung zu machen. Die Wohnung ist schon in gutem Zustand. Dürfen die das? Die Begründung: Gute Lage, seit 10 Jahren keine Erhöhung!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Martin Brandl
Da bin ich ja dann auf die Antwort gespannt! Ich finde es aber komisch das es bei der Rechtslage drauf an kommt ob es für Denise ein Problem ist oder nicht?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Jein. Es sind Freunde und da es ausserterminlich ist gingen wir davon aus das sie es zum gleichen Zins haben können oder einfach eine kleine Erhöhung.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Der neue Zins ist ihne zu hoch und somit können sie nicht rein...
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Mladen Djokic
Nur als Beispiel: Es hätte sein können, dass die Fragestellerin gleichzeitig als Vormund der urteilsunfähigen Nachmieter agiert. Dann hätte sie durchaus ein Problem mit der Mietzinserhöhung. ?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Klar kann es mir ja eigentlich egal sein. Nur eben haben sich alle schon etwas darauf eingestellt das unsere Freunde rein kommen und vorbesprochen was sie übernehmen. Das es so massiv wird hätte keiner gedacht. Tja. Stadt Zürich!
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Ich dachte sie können nicht einfach ohne Grund erhöhen. Es ist ein Aufschlag von über 25%
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Der mietzins kann vom neuen mieter allenfalls angefochten werden (or 270). Ob das erfolg hat, hängt massgeblich davon ab, wie hoch die orts- und quartierüblichen mietzinsen sind. Wenn seit 10 jahren keine anpassung vorhenommen wurde, kann das durchaus standhalten
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Danke. Ja das wird wohl schwierig☹️
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Sabrina Züger-Wysling
Ich hatte diese Frage letzthin auch gestellt.
Wir haben einen Nachmieter gesucht, damit wir früher zur Wohnung raus können als unsere Kündigungsfrist abläuft.
Der Vermieter wollte, dass wir den Nachmieter zu seinem neu angesetzten Mietzins suchen. Also 200.- mehr als wir bezahlten.
Ich hatte dann neben den Antworten hier, noch Kontakt mit der Schlichtungsbehörde und dem Mieterverband.
Stellst du deine Freunde als Nachmieter, damit du früher zum Vertrag raus kannst, übernehmen sie deinen Vertrag mit deinen Bedingungen.
Er kann die gestellten Nachmieter ablehnen und sich selber auf die Suche machen, du bist aber zum Vertrag raus (insofern sie zumutbar sind)
In unserem Fall ist uns der Vermieter schlussentlich entgegen gekommen. Er wollte, dass wir das Inserat mit der günstigeren Miete (günstiger als alle anderen), wieder vom Netzt nehmen und nicht mehr suchen.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Du hast sie aber aus einem anderen interesse raus gestellt... vorliegend gehts ja nicht um die nachmietersuche sondern darum, dass freunde die wohnung gerne für den bisherigen Mietzins übernehmen würdeb
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Sabrina Züger-Wysling
Carolin sie schreibt Ausserterminlich.vielleicht hab ich auch etwas falsch verstanden
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Sebastian Clayborn
Also ich habe das Thema gerade durchgehabt. Ein Vermieter darf maximal 10% erhöhen. alles dadrüber muss er Nachweisen das die Erhöhung rechtens ist. Die Vorraussetzungen das zu Belegen dafür sind sehr hoch. Er müsste Wertsteigernde Massnahmen durchführen um eine höhere Miete Rechtlich forden zu können. Oder 5 gleiche Wohnungen mit dem selben Standard und Ausblick und der der gleichen Zimmerzahl und Aufteilung im selben Quartier finden die Teurer sind. Die anderen Objekte dürfen dabei aber nicht ihm gehören. Beim Wort Schlichtungsstelle für Mietzins ging mein Vermieter sofort unter 10%. Die stabile Teuerung als auch der starke Rückgang des Leitzinses haben in den letzten Jahren für Stabile Mieten gesorgt. Ein Kollege bezahlt aktuell sogar fast 100 Chf weniger Miete im Monat weil die Verwaltung den Leitzins angepasst hat. Also Wilkürlich Mieten raufsetzen kann niemand so einfach.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Denise Tschäppät-Kizilboga
Nur muss man es anfechten und das wird schwierig und lange. Wer will den so schon einziehen?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Sebastian Clayborn
Nein eben nicht. Du meldest dich wegen Mietzins nach Vertragsunterschrift bei der Schiedsstelle. Dann bekommst du erstmal Kündigungsschutz. Und wenn der Vermieter im laufe der Vermittlung immernoch einen zu hohen Mietzins will. Muss ER Nachweisen das die Erhöhung gerechtfertigt ist und nicht Du.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Sebastian Clayborn
Als ich der Verwaltung von den max. möglichen 10% erhöhung erzählte. Und den mit einwenig eingelesenem Hintergrundwissen kam ruderten die ziemlich schnell zurück. Eine Woche nichtmal ganz.