Unglaublich, stimmt das?
Ein Bekannter veröffentlicht öffentlich Fotos meines Babies und die Polizei sagt, der darf das. Weil er die Fotos auf seinem Handy hat, hat er auch die Rechte an den Fotos.
Kindesschutz? Persönlichkeitsschutz????

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Kommentare

Ramona Landolt

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Du oder der vater des kindes oder das kind entscheidet was öffentlich im net landet. Dein kind - deine persönlichkeits und bildrechte.

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Ramona Landolt

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Lustiger polizist wenn der das so meint.

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Djevdet Jecky Iljazi

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Wen man Fotos mit Handy macht, hat man zwar Urheberrecht von Fotos jedoch muss der andere einverstanden sein das man Veröffentlichen darf. Ohne Einverständnis der andere macht man strafbar.

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Andrea Baumann

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Der KaPo Polizist vom Posten Olten meinte nein, ich könne nichts tun.

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Niko Li Na

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Hat man mir auch so mitgeteilt!! Also bin Dan echt gespannt ob wer mit dem durch gekommen ist!!

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Ramona Landolt

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Lass dir das nicht gefallen. Informier und wehr dich bei höheren instanzen.
Ist denn dein bekannter so uneinsichtig und nimmts nicht raus?

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Ramona Landolt

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Habe gerade mit einem polizist geredet und er sagt NEIN darf man nicht. Einverständnis von den eltern muss eingeholt werden.
Bei einer vermisstenanzeige oder so ist es was anderes aber rein zum zeigen ist es nicht erlaubt ohne euer Einverständnis.
Bitte bitte geht zu einem anderen posten oder fragt euch durch. Dein bekannter darf das wirklich nicht.

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Ramona Landolt

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Der polizist war vom kanton GL

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Andre Böttcher

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Wie kommt er an die Fotos ? Hat er die selbst gemacht ? Warst du zum Zeitpunkt der Fotoerstellung (stillschweigend) einverstanden ?

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Jacek Kwasny

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Fragt in solcher Angelegenheit keine Polizisten sondern Juristen.

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