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Und nochmal eine anonyme frage:
Kinderzulagen wurden vom Erzeuger der Gemeinde monatlich bezahlt und schlussendlich mir überwiesen. Da es seit ein paar Monaten nicht geklappt hat, habe ich mich als Nichterwerbstätige angemeldet und kann sie nun selber beziehen. Erzeuger arbeitet seit 1 Jahr nicht, hat aber trotzdem bezahlt um das Bild zu wahren, dass er arbeitet... Kinderzulagen wurden mir nun rückwirkend ausbezahlt. Muss ich dies jetzt dem Erzeuger zurückzahlen, rein rechtlich gesehen? Den moralischen Aspekt mal ausgelassen.
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Und nochmal eine anonyme frage:
Kinderzulagen wurden vom Erzeuger der Gemeinde monatlich bezahlt und schlussendlich mir überwiesen. Da es seit ein paar Monaten nicht geklappt hat, habe ich mich als Nichterwerbstätige angemeldet und kann sie nun selber beziehen. Erzeuger arbeitet seit 1 Jahr nicht, hat aber trotzdem bezahlt um das Bild zu wahren, dass er arbeitet... Kinderzulagen wurden mir nun rückwirkend ausbezahlt. Muss ich dies jetzt dem Erzeuger zurückzahlen, rein rechtlich gesehen? Den moralischen Aspekt mal ausgelassen.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Stefan Stutz
(Admin)
Wer ungerechtfertigt aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Mladen Djokic
Hört sich für mich irgendwie nach einer Schenkung an. Er war arbeitslos, also musste er dir auch keine Kinderzulage bezahlen. Wenn er dir trotzdem mit Wissen und Willen mehr abdrückt, stellt das für mich keine ungerechtfertigte Bereicherung dar. Kinderzulagen müssen zurückerstattet werden, wenn sie doppelt bezogen werden. Dies ist bei dir jedoch nicht der Fall, da seine Zahlungen prinzipiell keine Kinderzulagen sind. Ausserdem: Auch wenn es eine ungerechtfertigte Bereicherung wäre, müsstest du diese - meiner Meinung nach - aufgrund von Art. 64 OR nicht zurückerstatten, sofern du gutgläubig warst (also nicht wusstest, dass er tatsächlich arbeitslos war) und zum Zeitpunkt der Rückforderung nicht mehr bereichert bist/warst. Musst aber darlegen können, dass du dieses Geld verbraucht hast
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Daniele Bennici
wenn er es beweisen kann wirds bremslich für dich!nach artikel wie stefan schreibt.u rein aus respekt zum kind u zum vatr sollte es zurückerstattet werden..
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Daniele Bennici
ubes war sicher keine schenkung wenn er es als kinderzulagen u nicht als schenkung überweist/übergibt!
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Cosima Grögli
du musstest als erwebslose bei der sva klar angeben, von wann bis wann du die kinderzulagen (auch über den ex) bezogen hast und hast mit deiner unterschrift bestätigt,dass du die angaben ehrlich eingetragen hast und nicht doppelt beziehst(auch rückwirkend). ansonsten machst du dich strafbar.das selbe gilt gegenüber deinem ex sofern er nachweisen kann,dass er dir die kizu ausbezahkt hat. du bist rückerstattungspflichtig
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Carolin Metzler
Kannst du bitte antworten, nein bis jetzt hat er das Geld nicht zurückgefordert. Ich von meiner Seite habe es jedoch bei der Gemeinde zur Abklärung gebracht, nicht dass ich das Geld plötzlich doch zurückzahlen muss. Wollte vorab schon eine Auskunft, weil es für mich eben nicht ganz klar ist. Karin Fontanive hat die Geschichte richtig verstanden. Geld wurde NICHT zweimal von der Amtsstelle bezogen, wurde quasi freiwillig bezahlt.