Tierarzt (achtung lang)

Haben wir eine Grundlage für folgende Situation?

Unser Hund hatte seit Dezember 2016 Husten. Im Januar sind wir zu unserem Tierarzt (TA A.), weil er auch plötzlich eine erhöhte Atemfrequenz hatte. Der Hund wurde auf eine vermutete Erkältung hin behandelt. Es ging ihm nur kurzzeitig besser, erneuter Besuch bei TA A. Nun wurde Zwingerhusten vermutet, obwohl er eine Teilimpfung hatte. Er wurde mit AB behandelt und in die Symptomatik hinein die Tollwutimpfung vorgenommen. Auf die immernoch zu hohe Atemfrequenz wurde nicht eingegangen.
Eine kurze Verbesserung trat ein, jedoch veränderte er sich vom Wesen her - er war einfach nicht mehr "der Alte". Dies äusserte ich auch immer wieder ... Da wir im November Nachwuchs erhielten, wurde seine Wesensveränderung aufs Baby geschoben ... von all den Medikamenten bekam unser Hund, der sowieso schon einen empfindlichen Magen hat, massive Magenprobleme. Also erneut zum TA A. Röntgen vom Magen / Bauch wurde gemacht, da dieser sehr aufgebläht war. Auch hier wieder der Hinweis auf die Atmung. Hund blieb stationär.
Wieder zu Hause klappte der Hund beim Spaziergang zusammen, vorausgegangen war wieder Husten, welcher zurückgekehrt war. Ich wieder zu TA A und bestand auf ein Herzröntgen. Dies wurde gemacht und uns mitgeteilt, dass unser Hund ein vergrössertes Herz habe und nun lebenslang Herzmedis nehmen muss.
Auch die immer noch erhöhte Atmung wurde darauf geschoben.
Eine Woche später atmete unser Hund abends wieder sehr schnell im Ruhezustand, so dass ich erneut zum TA A in den Notdienst fuhr. Hund bliebt stationär, es wurde diesmal eine Korrektur der Nasenlöcher vorgenommen (Rasse Mops) und auch gerade Gaumensegel, Luft- und Speiseröhre gecheckt. Alles i. O. Hund wieder zu Hause, noch immer keine grossartige Verbesserung. Im Gegenteil, wir mussten ihn erneut bringen, da er wieder mit der Atmung Probleme hatte. Ich äusserte meinen Verdacht auf Lungenwürmer. Man berief sich auf ein älteres Blutbild. Dort seien die Entzündungswerte zwar erhöht aber nein, könne nicht sein.
10 Tage nach dieser OP der Nase hatten wir Termin zum Fäden ziehen. Wieder erwähnte ich die Atmung und den Verdacht auf Lungenwürmer. Nun wurde uns erklärt, dass bei der OP damals ein zu enger und gereizter Kehlkopf sichtbar war. Unser Hund würde wohl einen Kehlkopfkollaps erleiden - dann müsse man ihn erlösen. Damit fuhren wir nach Hause. Am 20.05. wollten wir in die Ferien - mit Hund. Am 17.05. rief ich dann bei einer andereb Tierklinik an (TA B) um nach unseren Ferien einen Herzultraschall zu vereinbaren. Die Dame am Tel. hörte unsere Geschichte und bat uns zu einem Vorabcheck am Abend in die Klinik. Ich holte noch von TA A die Röntgenaufnahme von Herz und Lunge.

TA B hörte sich unsere Geschichte an, untersuchte den Hund, ging raus und sah sich das Röntgenbild von TA A an.
Kam zurück und fragte, ob man die Lungenveränderung mit uns auch besprochen habe. Ich sagte nein, ich hätte lediglich den Verdacht auf Lungenwürmer geäussert aber darauf ging man nicht ein. TA B schaute mich an: dieser Verdacht sei bei ihm zuoberst auf der Liste. Blut wurde genommen und wir sollten Kot sammeln. Am nächsten Morgen hatten wir aber schon das Blutergebnis: unser Hund war hochgradig positiv auf Lungenwürmer!!
Wir konnten die Ferien also nicht antreten (Rechtschutz zahlt bei Hund als Grund nicht und wir haben dummerweise aber auch das letzte Mal!! Keine Annullationsversicherung abgeschlossen!).
Hund musste sofort mit Therapie starten und blieb 5 Tage stationär bei TA B. Es ging im jeden Tag besser und wir holten ihn nach Hause. Man konnte aber auch nicht sagen, wieviel bleibenden Schaden zurück bleibt, da der Hund dies seit anfang Jahr !!!! hat.
Vorgestern musste ich ihn notfallmässig zu TA B bringen. Zu allem hin und von den Lungenwürmer geschwächt, hat er sich eine Herzmuskelentzündung eingefangen - er war in kritischem Zustand und aktuell noch dort.

Wir haben mehrere tausend Franken für Untersuche, OP und Therapien bei TA A liegen lassen, konnten die Ferien nicht antreten und hätten unseren Hund fast erlöst ... dabei war der Befall auf seinem Röntgenbild von Anfang an sichtbar.

Haben wir irgendwie eine rechtliche Grundlage, um bzgl. Kosten etwas erstattet zu erhalten?

Ein Gespräch zwischen uns und TA A fand noch nicht statt.
TA B hat TA A allerdings schriftlich einen Bericht zukommen lassen - er weiss also Bescheid, hat sich bei uns allerdings nicht gemeldet.

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Kommentare

Robert Schweng

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(Laie) Puh, das ist wirklich viel Text. Man könnte evtl. Art. 398 Abs. 2 OR zur Anwendung bringen, aber ich denke das wird äusserst schwer.
"Gemäss Art. 398 Abs. 2 OR haftet der Beauftragte (Tierarzt) dem Auftraggeber (Tierhalter) für getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen Geschäftes. Als Inhaber eines staatlichen Fähigkeitsausweises ist der Tierarzt wie der Humanmediziner zur Einhaltung eines besonders hohen Masses an Sorgfalt und Treue verpflichtet."
Quelle:
http://www.tierrecht.ch/beim-tierarzt.html
Ich frage mich warum man als Halter das Tier 5x zu einem Tieratzt bringt, der das Tier nicht heilt?
Anmerkung: Gerade diese Rasse ist für Ihre Atemprobleme bekannt.

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Sabrina Matter

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Ja da hast Du recht, das machen wir uns auch zum Vorwurf. Allerdings wurde immer wieder was Neues diagnostiziert und wir mussten dem und dem Medikament ja auch eine Chance geben zur Heilung. Bei TA A sind oder waren wir mit dem Hund seit Welpe und immer sehr zufrieden.
Glaub mir, wir würden einiges anders machen wenn wir retour könnten. ?

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Robert Schweng

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Sabrina Matter Fragen Sie doch am besten auch mal TA B ob er meint, dass TA A seine Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte.

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Marcel Marty

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Ich glaube kaum, dass hier etwas rechtlich zur Geltung gebracht werden kann. Fehldiagnosen passieren immer. Man muss davon ausgehen, dass der Tierarzt seinen Beruf mit bestem Wissen und Gewissen ausübt. Zudem obliegt Dir die Beweiskraft, dass der Tierarzt wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat, was den Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllen würde. Aber eben, Chance etwas durchzusetzen rechtlich: Unterirdisch klein.

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Marcel Marty

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Sabrina Matter, es ist insofern nicht fahrlässig, da Du keine medizinische Fachperson bist, die sich mit der Materie auskennt. Nicht jeder Tierarzt ist auf Lungenprobleme gleich gut spezialisiert. Teilweise werden Röntgenbilder halt mal falsch gedeutet, das kommt in den besten und teuersten Spezialkliniken vor, leider. Gegen den finanziellen Schaden vom Urlaub hättet ihr euch mit einer Annulationskostenversicherung absichern können. Leider habt ihr das nicht gemacht, was man auch nicht dem Tierarzt in die Schuhe schieben kann. 😉 Dass hier einige unglückliche Umstände zusammen gekommen sind will ich aber gar nicht wegdiskutieren.

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Sabrina Matter

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Marcel Marty wie schon oben erwähnt haben wir den Urlaub uns selbst zuzuschreiben. Nichts desto trotz haben wir für immer wieder neu gestellte, falsche Diagnosen von TA A über Fr. 2000.- liegen gelassen. Die korrekte Behandlung jetzt bei TA B kostet ebenfalls.

Ich werde mit TA B schauen, was er meint. Hätte ja sein können, dass es einen Weg gibt. Wir finden es inakzeptabel und lassen die sicherlich nicht einfach so auf uns sitzen - Erstattung hin oder her. Danke trotzdem

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Sven Infanger

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Hallo Sabrina,

Meine völlig subjektive Meinung:

Ein Vorgehen nach OR 398 Abs. 2 wird sicher schwierig, aber bestimmt nicht unmöglich.

Sorgfaltspflichtverletzungen zu beweisen ist aufwendig und teuer. Nichtsdestotrotz: Die Tatsache, dass mehrfach auf den Verdacht auf Lungenwürmer hinngewiesen wurde, legt m.E. eine Sorgfaltspflichtverletzung schon recht nahe. Erschwerend kommt hinzu, dass man sich auf ein älteres Blutbild berief. Das zeigt m.E. dass das Wissen über die Erkennbarkeit der Erkrankung nicht vorhanden war oder nicht angeeignet wurde.

In diesem Sinn viel Erfolg...

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