Thema Steuern: liebe Carolin.. Vielleicht kannst du mir bitte Auskunft geben. Bin etwas unsicher. Im 2015 habe ich Lunch-Checks bezogen. AG zahlte pro Monat Fr. 100.-- und mir wurden monatlich auch 100.-- abgezogen.
Bei der Steuererklärung habe ich natürlich für die auswärtige Verpflegung das max. Abgezogen 3200.--. Heute habe ich die Verfügung erhalten und die rechnen nur die Hälfte an. Was aber meines Erachtens nicht korrekt ist. Wie siehst du das liebe Carolin?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Hallo liebe Sandra, ist denn das Feld G angekreuzt? Wenn ja, ist die Kürzung leider zulässig:(

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Carolin Metzler

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Also feld G auf dem lohnausweis - war zu schnell😉

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Sandra Marty

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Wenn der AG mir 1200.-- an die Lunch-Checks bezahlt und die liebe Steurbehörde zieht mir 1600.-- ab.. finde ich persönlich nicht fair. Moment ich kucke?

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Carolin Metzler

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Ganz oben auf dem lohnaisweis

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Carolin Metzler

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Versteh ich total.... aber ist leider richtig... ich hatte dafür subventionierte kantinenverpflegung - da aber das feld G nicht angekreuzt war, wurde der gesamte Abzug zugelassen....

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Sandra Marty

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Das Feld G ist dies auf dem Lohnausweis?

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Carolin Metzler

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