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Thema Nachmieter für ein Ladenlokal/Geschäftsräumlichkeiten.
Sind die Bedingungen für einen Nachmieter gleich wie bei Wohnräumen für Privatpersonen? Sprich, ein solventer Nachmieter der das Lokal zu den bisheriegen Bedingungen übernimmt genügt?
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Thema Nachmieter für ein Ladenlokal/Geschäftsräumlichkeiten.
Sind die Bedingungen für einen Nachmieter gleich wie bei Wohnräumen für Privatpersonen? Sprich, ein solventer Nachmieter der das Lokal zu den bisheriegen Bedingungen übernimmt genügt?
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Kommentare
Di, 31/10/2017 - 12:10
Roman Richle
müsste genügen, wenn möglich den Vermieter fragen... ansonsten soll der Vermieter sagen, was er wünscht...
Di, 31/10/2017 - 13:39
Robert Schweng
Guten Tag. Die Konditionen für den Nachmieter dürften gleich sein, allerdings gelten für Geschäftsräume andere Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen nach OR 266b-266f (vertragliche Verlängerung möglich): ◦Mindestfrist bei Geschäftsräumen (vgl. Begriff): 6 Monate
◦Mindestfrist bei Wohnräumen (vgl. Begriff): 3 Monate
◦Mindestfrist bei unbeweglichen Sachen und Fahrnisbauten: 3 Monate
◦Mindestfrist bei möblierten Zimmern und Einstellplätze: 2 Wochen
◦Mindestfrist bei beweglichen Sachen: 3 Tage
Di, 31/10/2017 - 14:30
Claudia Zwart-Hager
ja die Kündigugsfristen sind mir bekannt. dummerweise kann ich nur auf bestimmte Termine kündigen. das halbe jahr war mir klar, da ich nun frühestens per ende Juli aus dem Vertrag komme, stellte sich mir die frage nach den bedingungen wenn ich einen nachmiezer bringen kann ?
Di, 31/10/2017 - 14:37
Robert Schweng
Ich denke mal, wenn er einen solventen Nachmieter nicht akzeptiert, sind sie aus dem Vertrag raus.
Di, 31/10/2017 - 14:41
Walter Büchi
art. 264 or vorzeitige rückgabe:
"der Mieter wird von seiner Haftung befreit, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt
Ersatzmieter muss zahlungsfähig sein (Miete sollte maximal 1/3 seines Nettoeinkommens entsprechen)
mögliche andere Kriterien: kein Konkurrent des Vermieters, entspricht der restlichen Zusammensetzung der Mieterschaft, entspricht Genossenschaftskriterien, etc.
unzulässige Kriterien: allgemeine negative Einstellung gegenüber Ausländern, unbestimmte Befürchtungen, etc.
der Ersatzmieter bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
Bereitschaft gleichen Mietzins zu bezahlen
will der Vermieter andere Bedingungen durchsetzen, ist der Mieter von seiner Haftung befreit
der Vermieter länger als die Regeldauer von einem Monat hat, um den Ersatzmieter zu prüfen
Mieter resp. Ersatzmieter hat dabei die notwendigen Unterlagen zu liefern
der Vermieter ohne triftigen Grund einen zumutbaren Ersatzmieter ausschlägt"
https://www.geschaeftsraum-miete.ch/geschaeftsaufgabe-ohne-kuendigung/vo...
Di, 31/10/2017 - 14:45
Thomas Deuber
Wenn der nachmieter das gleiche Sortiment hat sollten keine Probleme auftreten