Thema : Kaution

Halli Hallooo
hab eine Frage,
Bin vor zwei Monate ausgezogen. Mit der verwaltung die Privat ist, sind wir verblieben das sie mir eine Formular schicken wird damit sie mir meine Kaution überweissen kann. Hab ihr die neue adresse gegeben und bis Heute ist noch nichts angekommen. Nun ist jetzt so ich versuche sie seit 3Woche anzurufen, leider erfolgslos. Per Brief auch keine antwort und sms auch nicht. Sie haben kein Büro und man kann nur per post fach oder fax die Verwaltung erreichen. Wie soll ich jetzt weiter gehen ? bei wem kann ich mich melden? Danke schon mal für eure hilf
Lg
Janeth

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Kommentare

Nicole Arm

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Beat Ketterer

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Eingeschriebener brief mit androhung auf betreibung oder inkassofirma

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Ramona Berchtold

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si haben 1 jahr zeit zum die kaution zurück zu bezahlen

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Emma Gonzalez

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Ja das hab ich auch gehört

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Walter Büchi

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-das mietrecht schreibt vor, dass die freigabe zu erfolgen hat, sobald die kaution ihre funktion erfüllt hat. das ist normalerweise der fall, wenn der mieter sämtliche mietzinse und nebenkosten bezahlt hat und auch keine mieterschäden mehr zu beheben sind.
-hat der vermieter auch ein jahr nach mietende seine ansprüche auf die kaution nicht über den rechtsweg geltend gemacht, kann die mieterschaft das konto ohne seine zustimmung auflösen lassen.
https://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/mietrecht-so-zugelt-die-kaution-m...

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