Thema: befristeter Vertrag

Mein Arbeitgeber kündigt mir per Ende Dezember 2018 mit der Begründung für mich kein Nachfolger gefunden zu haben,der mich Ausbilden kann für mein Studium zu beenden,dass noch bis August 2021 geht.
Ich habe am 20.August 2018 begonnen dort zu arbeiten,hatte nach 1 Monat Probezeitgespräch,welches mir verlängert wurde bis auf Ende Dezember (glaube rechltich auch nicht zulässig) und jetzt will wr mir den befristeten, unterschriebenen Ausbildungsvertrag kündigen. Was kann ich unternehmen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

root

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner Auch ein vefristeter Vertrag ist kündbar.
Das Lehrlingsamt (wird ja so ein Vertrag sein) wird dir helfen, eine neue Ausbildungsstelle zu finden.
Kündigungsfrist findest du im Vertrag, sonst wärs 1 Monat auf Ende Monat (31. Januar)

Ursula Glauser Es geht nicht um einen Lehrlingsvertrag sondern einen Ausbildungsvertrag mit einer Fachhochschule,mir und dem Ausbildungsplatz

Birgit Rechsteiner Dann hilft halt die FH

Ursula Glauser Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Nein, grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig gekündig werden. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag dennoch vorzeitig gekündigt, sind die Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich:
Kündigung durch den Arbeitgeber: Kündigt der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig, muss er den hypothetischen Verdienst während der Kündigungsfrist bzw. der Restlaufzeit des Vertrages bezahlen, Art. 337c Abs. 1 ORund zusätzlich (eventuell) weiteren Schadensersatz, Art. 337c Abs. 3 OR.

Ciara Gomez Ursula Glauser in der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz.😎😎😎

Andreas Thanner Ihre Probezeit lief per 19. November aus. Sollte in Ihrem BEFRISTETEN Arbeitsvertrag KEINE Kündigungsfristen vermerkt sein, so ist in befristeter Arbeitsvertrag NICHT kündbar. Ausnahme bildet die fristlose Auflösung durch wichtige Gründe. Der von Ihnen aufgeführte Grund ist kein Grund für eine arbeitgeberseitige fristlose Auflösung.

Sie können sogleich am Montag wieder bei Ihrem Arbeitsplatz erscheinen und Ihre Arbeit anbieten. Schickt Sie Ihr Arbeitgeber nach Hause befindet er sich im Annahmeverzug. Das heisst, er MUSS Ihnen den VOLLEN Lohn bezahlen. Tut er das nicht hilft das Arbeitsgericht gerne nach.

Walter Büchi zu einer verlängerung der probezeit über 3 monate hinaus können effektiv nur die in art. 335b abs. 3 genannten gründe führen: militär/zivildienst/zivilschutz, krankheit oder unfall.
d.h. die probezeit endet nach 3 monaten auch wenn im arbeitsrvertrag etwas anderes steht!

Daniela Müller Walter Büchi nein bei Schwierigkeiten kann es verlängert werden

Walter Büchi Daniela Müller diese aussage ist falsch!
"Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.
Im Arbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wobei die Probezeit jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden darf, Art. 335b OR. Im Lehrvertrag kann die Probezeit ausnahmsweise bis auf sechs Monate verlängert werden, Art. 344a Abs. 4 OR."

Daniela Müller Walter Büchi falsch in der Öffentlichen Verwaltung z.b. 6Monate...bitte immer die Arbeitsverträge anschauen...auch EAV kann msn Probezeit verlängern

Walter Büchi Daniela Müller diese aussage ist richtig!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden