Suche jemanden der sich auskennt mit Autokauf / Verkauf ab Platz und Mägeln 🤘🏼 ging um ein FZ ab Platz gekauft, probefahrt fuhr er tadellos, danach nach der Probefahrt verlor er komischerweise die Radmuttern... während der Nachhause Fahrt, kann man was mit der Rechtsschutzversicherung machen?

Da zwar keine Menschen in Gefahr kamen, aber halt das Fahrzeug.

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Kommentare

Robert Schweng

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Rolf Stüssi Hier müssen wir mehrere Dinge voneinander unterscheiden.

Sie haben ein Auto ab Platz gekauft, d.h. dieses Auto habt der FS gekauft wie gesehen, d.h. ohne eine freiwillige Garantie des Verkäufers mit den bekannten Mängeln.

Jedoch greift hier noch die gesetzliche Gewährleistung, wo der Käufer für ein Jahr für allfällige Mängel haftbar ist.

Diese gesetzliche Gewährleistung kann aber vom Verkäufer wegbedungen werden, etwa mit dem Satz:

Jegliche Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Bei Privatpersonen reicht die Formulierung, ohne gesetzliche Gewährleistung oder jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet trotz Wegbedingung der gesetzlichen Gewährleistung für absichtlich oder arglistig verschwiegene Mängel.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung einfach wichtig, der Käufer muss den Verkäufer sofort nach Bekanntwerden des Mangels unverzüglich rügen und ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand oder verschwiegen wurde, was in der Regel sehr schwierig ist.

Zu den Radmuttern, vermutlich wurden vorher die Räder getauscht und nicht richtig angezogen, was einer Fachperson nicht passieren sollte. Dies ist kein Mangel seitens des Verkäufers sondern desjenigen wo die Arbeit ausgeführt hat, diesen könnte man rechtlich belangen, wenn man ihm Grobfahrlässigkeit beweisen kann.
Rolf Stüssi Nachtrag: Grundsätzlich ist jeder selber für die Fahrtüchtigkeit und Fahrsicherheit eines Fahrzeuges.

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