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Suche dringend jemanden der sich auskennt mit Autokauf mit Mängeln !! Ich danke euch um jede Hilfe !!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Nidzo Jugo
Mit der Fachgarage wurde ein Leasingvertrag umterzeichnet ebenfalls auch ein Kaufvertrag für später. Dazu kam eine 1 Jährige Garantie auf Motor und Getriebe. Von dieser Garage aus hatte ich einen Heimweg von 153Km und nach 92Km (das habe ich schwarz auf weiss) ist ein Fehler hinterlegt. Nach 3 Tagen Leuchtet kurz die Meldung auf Getriebe gestört und verschwindet. Auf 2 folgenden Tagen leuchtet die gelbe Motorlampe, daraufhin brachte ich das Fahrzeug in die Fachgarage in meinem Wohnort dort hat man die Fehler gelöscht. Nach 4 Tagen das selbe --> Getriebe gestört gelb darauf folgend rot. Das Auto war dann wieder in der Fachgarage und auf einmall heisst es es ist eine grössere Sache sprich 15'000.- Reparaturkosten. Der defekt war an der Vanos und Vanospumpe diese wird aber von meiner Garantie (Quality 1 Euro Plus Basic) abgelehnt.
Ich kontaktierte die Fachgarage in der ich das Fahrzeug geleast hatte und die machten mir ein Angebot mit einem "freiwiligen entgegenkommen wegen einem nichtvorhersehbaren defekt" mit 5000.- CHF das lehne ich ab und nach zwei Tagen klingelt mein Telefon und dann heisst es ja wir würden noch 2'500.- CHF draufzahlen sprich 7'500.- CHF.
Meiner meinung nach wurde mir das Fahrzeug mit diesen defekten übergeben jedoch meint meine Rechtschutzversicherung das ich keine Chance habe um das Auto zurückzugeben da ich keine Beweise habe das die mir das Fahrzeug mit einem defekt übergeben haben.
Wie kann ich mich wehren ??
Ich danke für eure Hilfe!!!
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Erwin Brotzer
Bin kein admin, aber was für eine garantie hast du bekommen? Q1? Werksgarantie?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Nidzo Jugo
Auto hatte 109'900Km das heisst keine Werksgarantie nur Q1 EuroPlus Basic.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Riccarda Alig-Thöni
Wie alt ist das Fahrzeug und wieviele Kilometer hat es? Hast Du es in der Markenvertretung gekauft und wurden die Service in der entsprechenden Markengarage gemacht?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Nidzo Jugo
2006 Jahrgang , 109'900 Km
Habe es in der entsprechenden Markenvertretung gekauft, es wurden nicht alle Wartungsarbeiten in einer Markenvertretung durchgeführt.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Erwin Brotzer
Nach mir ist das so dass du 80% selber übernehmen musst, was steht im Vertrag? Betreff rückgaberecht? Nach mir kann man innerhalb 48 std von jedem vertrag zurücktreten aber das ist wahrscheinlich drüber
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Nidzo Jugo
14 Tage rückgaberecht habe ich gehabt das ist schon vorbei, beim ersten garagenbesuch hätten die mir auch sagen können was es ist haben sie jedoch nich und bis zum zweiten besuch waren dann die 14 tage vorbei...
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Erwin Brotzer
Wenn das mein auto wäre würde ich zum anwalt gehen, da du innerhalb diesen 14 tagen mehrmals zur garage gesprungen bist und die dich vertröstet haben und einfach ein lämpchen gelöscht haben das ja nicht grundlos leuchtet, ist nicht im sinne von Q1 richtlinien, nur mit anwalt könnts auch so teuer werden bin aber gespannt was der admin meint
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Erwin Brotzer
Was ist es denn für ein auto? Gibts keine günstigere garage?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Nidzo Jugo
Erwin Brotzer Leider nicht das ist das günstigste angebot... Bekomme dann auch Garantie auf die ersetzten Teile...
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Riccarda Alig-Thöni
Dann gehe ich davon aus, dass die Markengarage eine Kulanzanfrage beim Werk versucht hat... aber ob sie dies bekommen haben oder von sich aus Kulant sind mit den 7'500.- weiss ich jetzt nicht. Occasionsfahrzeuge sind leider immer eine Glücksache und auch für die Garage birgt es Risiken, da gewisse Mängel wirklich nicht vorhersehbar sind. Ich denke, wenn die Rechtschutzversicherung Dir nicht helfeb kann, musst Du wohl oder übel in den Sauren Apfel beissen... und den Rest selber bezahlen. Mein Fazit: riesen Pech gehabt ? (bin kein Admin)
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Erwin Brotzer
Wenn man eine abschliesst übernehmen die den fall noch?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Wir hatten das Thema zwar erst gerade, aber ich wiederhole es hier nochmals. Es gibt im Gesetz kein generelles Rückgaberecht!! Das ein solches bestehen soll, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Carolin Metzler
(Admin) normalerweise übernehmen rechtschutzversicherungen keine fälle, die bereits bei abschluss der versicherung hängig waren. Allerdings wäre das in einzelfall mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu prüfen
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Claudia Wild
Nein rückwirkend funktioniert das nicht, egal bei welcher Gesellschaft. Vertragsrechts bei Neuabschlüssen hat eine 3 Monatige Karrenzzeit, erst danach sind Verträge gedeckt. Wenn Du fragen hast kannst Du gerne anrufen 058 285 64 81