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Streichung Sozialhilfe
Darf das Sozialamt die Hilfe komplett streichen, wenn ein Flüchtling sich nicht an fie Abmachungen gehalten hat?
Gibt es keinen Mindestbetrag um das Überleben zu sichetn???
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Streichung Sozialhilfe
Darf das Sozialamt die Hilfe komplett streichen, wenn ein Flüchtling sich nicht an fie Abmachungen gehalten hat?
Gibt es keinen Mindestbetrag um das Überleben zu sichetn???
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Kommentare
Do, 13/09/2018 - 22:43
Robert Schweng
Robert Schweng Vor allem spielt es keine Rolle ob es ein Flüchting oder Schweizer ist. Wenn sich jemand nicht an Auflagen hält, dann gibts halt Sanktionen!
Didier Mbiyavanga Ja
Kurt Egli Dann stimmt Bitte auch gegen Waffenexporte, wenn ihr keine Flüchtlinge wollt!
Martin Kaiser Bitte sachlich bleiben. Ein Asylant mit N-Ausweis wird gemäss AsylG vom Bund bezahlt. Hier zahlt die Kantonale Sozialhilfe nichts. Wenn sich der Asylant nicht an Richtlinien hält, wird er sicher sanktioniert.
Noch einmal, wir sind hier in einem Forum für Rechtsfragen und nicht in einem politischen Forum.
Thomas Stephani Es got ide CH keinem schlecht,
Martin Kaiser Gemäss Bundesverfassung Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
Das heisst, ob bei Schweizer oder Ausländer, auf null wird nie reduziert.