Stimmt es, dass bei Krankentaggeld keine AHV Leistungen mehr gezahlt werden vom AG? Bin etwas verwirrt!

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hallo, ich bin kein Jurist, daher Antworte ich ohne Gewähr. Krankentaggelder sind laut diesem Artikel nicht AHV-Pflichtig: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/firmen/bestehende_mitarbeitend...

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Krankentaggeld ist kein Lohn. Deshalb müssen auch keine Abzüge für Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber vorgenommen werden. Das Krankentaggeld beträgt aber nur 80% vom Lohn. Wenn dein Arbeitgeber dir also auch bei Krankheit 100% des Lohnes auszahlt muss er für die 20% Differenz zwischen vollem Lohn und Krankentaggeld die Sozialversicherungsabzüge vornehmen.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv