Stimmt es, das es keine IV Rente mehr gibt für psychische Erkrankungen?

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Kommentare

Naty Kilcher

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Mache mir grosse Sorgen, was wen diese Revision mich aus der IV spickt..... ich wäre ja gern gesund genug um zu arbeiten??

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Carolin Metzler

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Es gibt pläne, im rahmen einer IV Revision diverse Anpassungen vorzunehmen- unter andere, dass Renten erst ab30 Jahren ausbezahlt werden und auch im Hinblick auf psychische Erkrankungen - aber eben: Pläne zur Revision, also noch nichgs defintives

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Lara Wunderli

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Klar kriegsch bi psychische problem IV...
Ei diagnose elei langed allerdings ned...s brucht meischtens e doppeldiagnose für e Rente

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Cosima Grögli

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jein.e arbetsunfähigkeit und/oder sustigi gröberi beiträchtigung vom alltag...abklärige werdet gmacht und denn beurteilt

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Lara Wunderli

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Also es ADS und rezidivierendi depressione zb langed scho.

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Cosima Grögli

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solangs de amtsarzt oder eifach en unabhängige psychiater bestätigt

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Carolin Metzler

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ich denke, der Post kann geschlossen werden, oder Naty Kilcher? Hierk ommt glaube ich nicht viel neues...
Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass die IV für psychische Erkrankungen grundsätzlich nicht aufkommt, allenfalls kann das in Einzelfällen abgelehnt werden. Ich wär froh, wenn du schnell bestätigen kannst, dass wir die Kommentarfunktion sperren können.

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