Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Stimmt das,dass wenn man den Fahrausweisentzug hat und der Fall nach 3 Monaten noch nichts weiss, ihn provisorisch wieder bekommt bis der Fall beendet ist?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Stimmt das,dass wenn man den Fahrausweisentzug hat und der Fall nach 3 Monaten noch nichts weiss, ihn provisorisch wieder bekommt bis der Fall beendet ist?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Flavia Büchel
Stimmt nicht entweder oder - entzug gibts erst wenn der Fall entschieden und die Akte geschlossen wird dann gibts den beschluss
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Gutmann-Moser Eveline
das stimmt nicht. Der Ausweis wird auch sofort entzogen und man muss warten, bis das Urteil kommt
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Flavia Büchel
Ah schon? Ich hab es nur anders rum gehört
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Marcel Marty
Nein
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Ruster Ramona
Nein