Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Staubsauger gekauft Homeberatung
Meine Schwester hat einen Staubsauger gekauft bei einem Berater der zu Ihr nachhause gekommen ist. Sie muss jetzt in 36 raten a 123.- den abbezahlen im Vertrag steht keine Rückgabe kann man doch zurücktreten?
Danke für euche Hilfe
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Staubsauger gekauft Homeberatung
Meine Schwester hat einen Staubsauger gekauft bei einem Berater der zu Ihr nachhause gekommen ist. Sie muss jetzt in 36 raten a 123.- den abbezahlen im Vertrag steht keine Rückgabe kann man doch zurücktreten?
Danke für euche Hilfe
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:55
Ursula Egger-Wegier
Einen Staubsauger für über 4'000 Franken?? Hab nichtmal gewusst dass es solch teure überhaupt gibt. Wie lange ist das her? Mir kommt gerade nur das Haustürgeschäft in den Sinn von dem man ein paar Tage zurücktreten kann, aber ob das hier greift weiss ich nicht.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Beatrice Zbinden
Vorwerk auch.....aber der Vertreter kommt eigentlich nie ohne Voranmeldung also gilt da m.E. nicht das Haustürgeschäft mit Rücktrittsrecht. Aber ich bin Laie.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
Wann wurde der Vertrag geschlossen?
Von sogenannte Haustürgeschäfte kan man innert 14 tägiger (?) Frist zurück treten.
Danach nicht mehr unbedingt kündbar...
Di, 15/08/2017 - 15:55
Mischa Thomann
Ja innert 14 tage wies Birgit schon sagte
Di, 15/08/2017 - 15:55
Robert Schweng
Das scheint die gleiche Masche zu sein? Kassensturz meint 7 Tage kann man zurücktreten !
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/themen/konsum/vertreter...
Di, 15/08/2017 - 15:55
Allma Kiki
Neu sind es 14 Tage
Di, 15/08/2017 - 15:55
Ursula Egger-Wegier
Achtung Punkt 3! https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zum-haustuergeschaeft/
Di, 15/08/2017 - 15:55
Martin Staechelin
Punkt 6 ( vom k-tipp link) wurde wohl kaum schriftlich erledigt. Falls doch, und 14 tage sind vorbei, gibts wohl keinen einfachen Ausweg.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Ursula Egger-Wegier
Dann greift aber evt. Punkt 7 😉
Di, 15/08/2017 - 15:55
Tamara Nussbaumer
Wurde erst am samstag abgeschlossen sie hat einen Termin abgemacht damit ihre kollegin einen Rabatt bekommt und wurde dan von dem Herr überredet
Di, 15/08/2017 - 15:55
Ursula Egger-Wegier
Sie hat den Herrn also nach Hause bestellt, bzw. einen Termin vorgängig abgemacht? Dann gilts nicht als Haustürgeschäft.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
Ja, wenn sie den Herrn bestellt hat - dann ist der Vertrag gültig und es gibt KEIN Rücktrittsrecht!
Das Rücktrittsrecht besteht, wenn man ohne Vorwarnung von einem Vertreter zu einem Kauf gedrängt wird - hat man den Vertreter aber bestellt - dann wollte man das ja und es war nicht ohne Vorwarnung.
Somit ist der Vertrag gültig.
Was steht denn da betreffend Kündigung etc. drin? bei so langfristigen Verträgen steht darüber sicher etwas im Vertrag!