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Bin immer wieder auswärts am übernachten!
Wir haben ein App zum ein und ausstempeln!
Arbeitszeit im tag würde 8,5 std betragen.
Frage:
Wenn ich auswärts bin und dann zum Beispiel nur 7 std. Arbeit habe, muss der Arbeitgeber für die restliche Zeit aufkommen oder kann er verlangen das ich ausstemple?
Wie sieht hier die Grundlage aus?
Danke für eure Hilfe
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Kommentare
Do, 29/08/2019 - 00:09
Robert Schweng
Andreas Thanner Grundsätzlich werden Sie nur für die Arbeit bezahlt die Sie verrichtet haben. Aber, der AG kann das wirtschaftliche Risiko nicht auf Sie abwälzen. Trotzdem ist es möglich, dass man Fehl- und Überstunden ansammelt und diese gegenseitig kompensiert werden. Sofern dies im Rahmen liegt, die berufliche Konstellation das so vorsieht und im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass Überstunden und Überzeit zeitlich kompensiert werden. Dann kommt es auch nich darauf an ob ein GAV besteht und was zu diesem Fall explizit im Arbeitsvertrag und allfälligen Reglemente steht.
Jaenu Hirschi Blackwater Für unfreiwillig angefallene Minusstunden kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Ist dein Arbeitgeber schuld daran, dass du nicht arbeiten kannst, obwohl du willst, liegt rechtlich gesehen ein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor (Art. 324 OR). In diesem Fall hat der Arbeitgeber gemäss Art. 324 OR weiterhin den vollen Lohn zu bezahlen, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist. Kann dir dein Arbeitgeber keine Arbeit zuweisen, darf er dich zwar nach Hause schicken oder dir frei geben. Er muss dir aber dennoch den vollen Lohn bezahlen. Auch kann er dich nicht verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt die Stunden nachzuarbeiten.
Kann dir dein Arbeitgeber über längere Zeit nicht genügend Arbeit zuweisen, müsste er grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsbedingungen vornehmen, sprich: dein Arbeitspensum verkürzen. Dazu müsste er dir einen Vorschlag unterbreiten, den du annehmen oder aber auch ablehnen kannst. Bist du mit dem Vorschlag einverstanden, so steht einer Vertragsänderung grundsätzlich nichts im Weg. Bist du jedoch mit dem Vorschlag nicht einverstanden, weil er deine Situation verschlechtert, kann der Arbeitgeber versuchen, eine sogenannte Änderungskündigung durchzusetzen.
Bei einer Änderungskündigung wird dein Arbeitsvertrag ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen aufgelöst. Zusammen mit der Kündigung wird dir ein neuer Arbeitsvertrag mit geänderten Bedingungen angeboten. Dir steht es frei, den neuen Vertrag anzunehmen oder nicht. Bist du mit dem neuen Arbeitsvertrag nicht einverstanden, so handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dein Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst. Du verlierst deine Stelle.
Quelle: 20minuten