So jetzt hab ich auch mal ne frage.
Ist es zulässig das mein Vater mit 84 Jahren wegen fragen die ein Kapo Polizist hat ( nichts was dringend wäre und nicht auch zu einer normalen Zeit besprochen hätte werden können) nachts um 22 Uhr angerufen wird und aus dem Bett geholt wird?
Finde es eine Frechheit sondergleichen!
Mein Vater war daraufhin total neben sich und wusste gar nicht was los ist. Er rief mich darauf hin an.
Danke um antworten!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner naja, es herrscht ja kein Nacht-Telefonierverbot in der Schweiz...
Aber, die Polizei ruft erstens sowieso kaum an, und zweitens nicht Nachts...
Aber viele Betrüger, auch diejenige, die sich als Polizei ausgeben schon... Also, nicht auf die Poizei hässig sein, sondern aufpassen wegen Betrug!

Andreas Thanner Nach etwas Recherche in diversen Polizeiverordnungen der Schweiz komme ich zum Entschluss, dass das Gesetz den Polizeibehörden die "nötigen Kompetenzen und Befugnisse" zur Verbrechensbekämpfung und -Aufklärung zuspricht. Weder habe ich Zeitangaben zu Kontaktaufnahmen gefunden noch eine andere in diese Richtung lautende Weisung oder gar gesetzliche Grundlage. Die einzige Zeitangabe als solche wurde dahingehend genannt, dass die Behörden angehalten sind rasch und ohne Verzögerungen Personen zu vernehmen und diese nicht unnötig in Unwissenheit zu lassen (insb. Beschuldigte).

Aus diesem Grund: Ja, es ist rechtlich zulässig, dass der Herr Polizist Ihrem Vater nachts anruft. Andererseits ist es aber auch legitim das Telefon nachts auszustecken und der Polizist erreicht diese Person zu dieser Uhrzeit dann nicht. Ausserdem bin ich persönlich der Meinung, dass 22 Uhr gerade noch so akzeptiert werden könnte. Wäre es um Mitternacht gewesen oder irgendwann in den frühen Morgenstunden, wäre die "Zulässigkeit" für einen solchen dringenden Anruf sicherlich zu prüfen.

Was kann also unternommen werden: Das Gespräch suchen! Übrigends hätte die Polizei auch das Recht um Mitternacht bei Ihrem Vater vor der Türe zu stehen und ihn umgehend (!) zwecks Befragung auf den Polizeiposten mitzunehmen. Dafür braucht es keinen richterlichen Beschluss. Dass die Behörden solche Einvernahmen grundsätzlich mit den Personen absprechen ist lediglich gute Sitte, jedoch entsteht dadurch kein Rechtsanspruch. Auch Ihr Anwalt wird sich mit grösster Wahrscheinlichkeit daran die Zähne ausbeissen. Natürlich kann ein Polizist wegen Belästigung, Nachtruhestörung, etc. angezeigt werden und er muss sich dann rechtfertigen, warum er einen Anruf vorgenommen hat. Das Risiko bleibt jedoch bestehen, dass ein Richter (oder die Staatsanwaltschaft) in diesem Geschäft keinerlei Verstösse feststellen wird. Ihr Anwalt wird sich jedoch über die Honorarrechnung freuen.

Martin Brandl Um die Zeit nehme ich kein Telefon mehr ab, da kann der anrufen bis er schwarz wird ???????

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