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Situationsbeschrieb: Bruder ist in Probezeit bei einer neuen Firma, hat bei der Anstellung angegeben, dass er kein Kind hat, weil er noch keine Vaterschaftsbestätigung hatte. Jetzt ist die Bestätigung da, hat aber Angst, dem AG die Vaterschaft mitzuteilen da er noch in der Probezeit ist und sie ihn deswegen künden könnten.
Frage: ist er rechtlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber zu melden, dass er jetzt Vater geworden ist, obwohl er noch in der Probezeit ist?
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Situationsbeschrieb: Bruder ist in Probezeit bei einer neuen Firma, hat bei der Anstellung angegeben, dass er kein Kind hat, weil er noch keine Vaterschaftsbestätigung hatte. Jetzt ist die Bestätigung da, hat aber Angst, dem AG die Vaterschaft mitzuteilen da er noch in der Probezeit ist und sie ihn deswegen künden könnten.
Frage: ist er rechtlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber zu melden, dass er jetzt Vater geworden ist, obwohl er noch in der Probezeit ist?
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Kommentare
Sa, 13/04/2019 - 21:03
Robert Schweng
Robert Schweng Nein muss er nicht.
Aber mir haben damals alle Arbeitskollegen und Chefs gratuliert zusammen gefeiert und auch noch Geschenke für den Säugling überreicht. Alles Gute❤️
Sandra Schnelli-Kehrli was sollen die gründe dass das er denn vertrag nicht bekommt wenn er ein kind hat ?
Kurt Egli Ihr Bruder hat rechtlich sogar Anspruch auf 1-2 freie Tage, wenn er es dem Arbeitgeber mitteilt.
https://www.ch.ch/de/vaterschaftsurlaub/