Situation:
Werkstatt mit einem Bereich mit Metallschweissarbeiten.
Eigene Schutzgläser für die Schweisser sind vorhanden. Sichtschutzwände zwischen den Arbeitsplätzen sind keine vorhanden. Es arbeiten in der gleichen Werkstatt noch etwa 10-15 weitere Monteure an anderen Arbeitsplätzen (nicht Schweissen) und sehen den ganzen Tag irgendwie das blaue Licht vom Schweissen (indirekt und direkt).

Frage:
Kann man den Arbeitgeber belangen, wenn die Augen nun eine Brille benötigen, was vorher noch nie nötig war?
Gibt es Auflagen bei der Arbeitssicherheit (SUVA), die man dem Chef vorlegen könnte um das Problem genauer zu benennen und um allenfalls Verbessrungsvorschläge zu bieten?

Danke für Eure Hilfe!

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Kommentare

Philippe Rueedi

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Hallo Anita. Ich würde mich direkt beim Arbeitnehmerverband oder Arbeinehmerschutz melden, falls du denkst der Arbeitgeber hält die gegeben Vorschriften im Betrieb zum Schutze der MA nicht ein.

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Manuel Schranz

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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht sehr weit und deshalb auch seine Haftung. Gem. Art. 3 Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz muss der Arbeitgeber auf Änderungen im Arbeitsablauf mit geeigneten Massnahmen reagieren. Pers. Schutzausrüstung gem. 27 derselben Verordnung Pflicht des Arbeitgebers.

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Manuel Schranz

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Der Arbeitgeber muss eine Gesundheitsschädigung praktisch ausschliessen können, zumindest bei gefährlichen Arbeiten; über die Schwelle stolpern muss nicht verhindert werden.

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Anita Forster

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Kann man sich beim Arbeitnehmerverband anonym melden damit der Arbeitgeber nicht weiss wer ihn "verpfiffen" hat?

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Manuel Schranz

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einfach "anonyme Meldung" ohne Angaben von Namen auch nicht gegenüber der Meldestelle selbst

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Anita Forster

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Am besten per Post in Form eines Briefes direkt an den Unternehmerverband? E-Mail und Telefon ist ja in diesem Fall wohl nicht wirklich anonym...
Unternehmerverband ist Kantonal verschieden oder gibt es da nur die Unia?

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Manuel Schranz

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es müsste ein Verband der Arbeitnehmer sein, also z.B. eine Gewerkscchaft, z.B. die Unia, oder die SUVA. Vllt weiss das konkret jemand?

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Anita Forster

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Leider geht es nicht nur um die Kosten einer Schweissbrille sondern um leider nötig gewordene Brille mit Korrektur, die vorher nicht nötig war. In der Werkstatt ist leider jeder von dem Licht geblendet. Egal ob er direkt daneben steht oder auf der anderen Seite der Werkstatthalle arbeitet. Es hat leider keinerlei Sichtschutz zwischen den verschiedenen Abteilungen. Die Abteilung mit den Schweissern hat selbst untereinander keine Sichtschutzwände. Die werden immer von allen Seiten mit dem blauen Schweisslicht geblendet wenn sie die Werkstücke bereitlegen müssen (ohne Schweissbrille) oder die Pläne lesen müssen (natürlich auch ohne Schweissbrille).
Es geht mir persönlich um die Tatsache, dass mein Chef diese wichtige Sicherheitsvorkehrung einfach abwinkt und meint, das es nicht nötig wäre. Auch liegt in der ganzen Werkstatt sehr viel auf dem Boden oder im Weg, so dass man alle paar Meter stolpern könnte. Es hat keine Wege die permanent frei gehalten werden müssen. Ausrede vom Chef: keinen Platz. Die Halle ist aber gerade mal etwa 4-6 Jahre alt.

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Manuel Schranz

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Ok wenn das so ist würd ich Vorgehen Nr. 1 (anonyme Meldung) wählen.

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Manuel Schranz

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Finde deine Beschreibung sehr präzis und verständlich ?

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