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Situation:
Ein Treuhandbüro braucht für ein Wegrecht für den Eintrag in das Grundbuch eine Vollmacht von allen Parzellen!
Das Schreiben ist nun bei uns eingetroffen. Leider ist der Name auf der Vollmacht falsch geschrieben!
Frage:
Ist dieses Dokument nun nicht gültig? Da der Familienname auf dem Dokument falsch geschrieben ist?
Wir dürfen ja nicht einfach einen Buchstaben durchstreichen, oder?
Besten Dank für Euer Feedback!
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Ein Treuhandbüro braucht für ein Wegrecht für den Eintrag in das Grundbuch eine Vollmacht von allen Parzellen!
Das Schreiben ist nun bei uns eingetroffen. Leider ist der Name auf der Vollmacht falsch geschrieben!
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Ist dieses Dokument nun nicht gültig? Da der Familienname auf dem Dokument falsch geschrieben ist?
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Kommentare
So, 05/11/2017 - 12:49
Robert Schweng
(Laie)Guten Tag. Wurde die Vollmacht auch mit dem falschen Nachnamen unterschieben? Denn wenn nicht, gehe ich mal davon aus, das Sie dann auch ist.
So, 05/11/2017 - 12:57
Spuler Alexander
Ich meine auf der Vollmacht ist unser Familienname falsch geschrieben! Leider und so können wir nicht unterzeichnen, denn wir werden ja mit dem korrekten Namen unterzeichnen!
So, 05/11/2017 - 12:58
Robert Schweng
Spuler Alexander Ich meinte die Unterschrift des Vollmachtgebers nicht die des Treuhänders.
So, 05/11/2017 - 13:33
Robert Schweng
Spuler Alexander Ach so, ich habe das anders herum verstanden.
Ich würde am Montag doch einfach das Treuhandbüro anrufen und eine korrekte Vollmacht anfordern da sie den Fehler ja bemerkt haben, oder möchten Sie den falschen Namen darauf auch wenn er gültig wäre? Ich nehme mal an, sie haben dafür das Treuhandbüro ja bezahlt.
So, 05/11/2017 - 13:12
Walter Büchi
am besten an einen notar wegen einer öffentlichen beurkundung wenden, falls mit den parzellen mal etwas gemacht werden sollte.
https://www.vertragsrecht.ch/vertragsform/form-arten/oeffentliche-beurku...
So, 05/11/2017 - 13:55
Spuler Alexander
Der Vertrag ist nicht in unserem Auftrag gemacht worden sonder von einer anderen Parzelle, die über unser Grundstück fahren müssen um an ihres zu kommen! Sie haben uns auch angedroht, dass ein Klage folgen könnte, wenn wir denn Eintrag im Grundbuch nicht akzeptieren, weil alle anderen Parzellen unterschrieben haben!
Wie man auf dem Bild sieht ist Spuler mit „H“ geschrieben und wir sind Spuler ohne!
So, 05/11/2017 - 14:05
Walter Büchi
da es hier offensichtlich um land bzw. grundwerte geht sind solche dokumente den strengsten formvorschriften unterworfen. lassen sie die vollmacht von ihrem treuhänder korrigieren!
So, 05/11/2017 - 14:40
Spuler Alexander
Und wie ist das, wenn wir das nicht unterschreiben dann droht und das Treuhandbüro, dass sie dann rechtliche Wege eingeht..... ???
So, 05/11/2017 - 14:46
Ciara Gomez
Echt jetzt, dass Treuhandbüro droht Euch mit Konsequenzen, wenn Ihr etwas nicht unterschreibt, wo gar nicht euer Name draufsteht???
Wissen die überhaupt Bescheid dass das der Name falsch ist ???? ?
So, 05/11/2017 - 15:53
Spuler Alexander
Nein noch nicht...
So, 05/11/2017 - 14:51
Robert Schweng
Spuler Alexander ich muss ihnen ehrlich sagen: So wie das klingt, sollten sie sich besser einen Anwalt nehmen.
Da scheint wohl noch mehr im Busch zu sein, als ein Buchstabe zuviel.
Es wird hier vermutlich nicht um kleine Summen gehen, daher würde ich Ihnen dringend empfehlen sich eine Fachperson beizuziehen. MfG
So, 05/11/2017 - 15:54
Spuler Alexander
Es geht rein um das Wegrecht und mehr nicht... und auch keine Geldsumme, ausser der Eintrag ins Grundbuch....
So, 05/11/2017 - 16:07
Robert Schweng
Weiss denn das Treuhandbüro, dass der Name falsch ist?
So, 05/11/2017 - 16:10
Spuler Alexander
Robert Schweng nein noch nicht, aber wir müssten unsere Unterschrift via Gemeinde beglaubigen lassen!
So, 05/11/2017 - 16:12
Robert Schweng
Spuler Alexander in dem Fall sollten Sie denen Gelegenheit zur Korrektur geben. Wenn das Treuhandbüro darüber bescheid weiss, es trotz dem Namen mit "h" und Ihrem Hinweis von der Gemeinde beglaubigt wird, dann können Sie davon ausgehen, dass dieses Dokument auch rechtsgültig ist. Wobei auch zu erwähnen ist, dass durchaus es Namen gibt bei denen es egal ist wie sie geschrieben werden. So kann in CH ein Schneider durchaus auch Schnyder geschrieben werden!
Mo, 06/11/2017 - 00:00
Rolf Weber
Unter Druck (Drohungen aller Art) würde ich nie unterschreiben. Die Dienstbarkeit ist zu deinen Lasten und zu Gunsten des Anderen. Dann soll er anständig (und ggf. mit Abgeltungszahlung) entgegen kommen.
Das ganz unabhängig vom zu korrigierenden Namen.
Mo, 06/11/2017 - 13:22
Thomas Deuber
Da stimmt was ganz anderes nicht... Der Name ist wohl nur ablenkung 😉 Das sollten sie alles genau prüfen und sich unabhängig über die folgen er unterschrift informieren. Das ganz aber OHNE drängen und drohungen,,, Also wenn die schon im 1. Brief mit drohungen kommen könnte es bei mir sein das die dann plötzlich eine eigene Strasse bauen müssen, oder halt zu fuss zum Büro spazieren... aussen am Grundstück entlang..
Mo, 06/11/2017 - 14:45
Spuler Alexander
Ich danke Ihnen allen für die Tollen Statement..... jetzt wissen wir auch von Behörde her das das Dokument nicht gültig ist, wenn es falsch geschrieben ist....
Danke Ihnen allen noch einmal....