Schreibe für eine kollegin.
Die hat extra ihre Ferien verschoben da in ihrem Betrieb einen Event stattfand wo sie mithelfen sollte.
Doch man merkte dass es zu wenig läuft und schickte sie immer früher nach hause als auf dem arbeitsplan.
Sie ist im Stundenlohn.
Muss sie dies so aktzeptieren oder kann sie was machen.

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Kommentare

Roman Richle

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das wird sie leider akzeptieren müssen. grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit inkl. den Bezug der Ferien,... (und nimmt dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers) ... die Bedürfnisse des Arbeitnehmers müssen oft leider hintenanstehen, doch das Gesetz sieht dies so vor.

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Fabian A. Gaglione

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So einfach ist es eben doch nicht , siehe Kommentar von Walter Büchi.Es sind doch immer die selben die mit Halbwissen falsche und /oder unvollständige Info an Hilfesuchenden abgeben. Wozu das dienlich sein soll ???

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Walter Büchi

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nein muss sie nicht!
art. 324a or lohnfortzahlung bei unverschuldeter arbeitsverhinderung
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/22405506

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Thomas Berger

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Wenns Gschäft zwenig Arbeit hät ish da nöds Problem vom Arbeitnehmer. De Lohn müends glich zahle! LG 😉

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Birgit Rechsteiner

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Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Gehört der Event zum normalen Geschäftszweck der Firma, oder ist es speziell? So wie z.b. eine Ausstellung in einer Autogarage? Dann hat sie keine Chance.

Dann, wenn der Event dem normalen Geschftszweck entspricht - was steht im Vertrag? Ist da etwas vermerkt betreffend Arbeitszet / -menge?

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Stefanie Bolliger

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Der event findet jedes Jahr statt. Dies wurde am Vorstellungsgespräch ihr mitgeteilt

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Ciara Gomez

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Stefanie Bolliger Hier ist noch ein interessanter Link zum Thema:
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/27997685
Viel Erfolg! 🙄😎😎

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Stefanie Bolliger

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Danke werde es weiter leiten

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