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Schönen guten Tag.Ich habe 2018 mit meinem Freund ein Haus gemietet ,erstmals kündbar zum 06.2020.Wir haben uns nun getrennt .Er möchte das ich ausziehe aber natürlich meinen mietanteil weiterhin bezahle,was ich nicht kann und auch nicht möchte.Wenn ich jetzt ausziehe und meinen Mietanteil nicht mehr bezahle bekommen wir dann die fristlose Kündigung.Er kann den Miete von mir nicht übernehmen.Kann es auch passieren das der Vermieter sagt ok es reicht uns wenn eine Person die Miete bezahlt und sie dann die Miete von mir einklagen und zwar bis zum offiziellen Kündigungstermin das wäre 06.2020.Hoffe es kann mir jemand weiter helfen und schönen Dank im Voraus.
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Schönen guten Tag.Ich habe 2018 mit meinem Freund ein Haus gemietet ,erstmals kündbar zum 06.2020.Wir haben uns nun getrennt .Er möchte das ich ausziehe aber natürlich meinen mietanteil weiterhin bezahle,was ich nicht kann und auch nicht möchte.Wenn ich jetzt ausziehe und meinen Mietanteil nicht mehr bezahle bekommen wir dann die fristlose Kündigung.Er kann den Miete von mir nicht übernehmen.Kann es auch passieren das der Vermieter sagt ok es reicht uns wenn eine Person die Miete bezahlt und sie dann die Miete von mir einklagen und zwar bis zum offiziellen Kündigungstermin das wäre 06.2020.Hoffe es kann mir jemand weiter helfen und schönen Dank im Voraus.
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Kommentare
Di, 22/01/2019 - 10:49
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner 1. was habt ihr für diesen Fall untereinander vorher abgemacht?
2.Ihr seid Solidarhafter - d.h. wenn der Vermieter sein Geld nicht bekommt hat er die Möglichkeit bei jedem von euch das geld einzutreiben - den ganzen Betrag - nicht nur die Hälfte.
3. Die Fristlose Kündigung bekommt ihr sicherlich, wenn ihr nicht bezahlt, aber das wird sehr sehr sehr teuer und hat mit vielen Betreibungen, Gerichten etc. zu tun
4. Habt ihr mit dem Vermieter gesprochen? Vielleicht kennt er eine Lösung? Oder einen Nachmieter finden?
Nur weil ihr euch getrennt habt ändert sich nichts an der Sache, dass ihr bis 06/2020 und Kündigungszeit die Miete jeweils hälftig schuldig seid!
Rolf Stüssi .
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben nur er oder beide?
Grundsätzlich kann er nicht verlangen, du ausziehst und deinen Mietanteil zahlst, entweder zahlst du und bleibst dort wohnen oder ziehst.
Die Personen die im Mietvertrag aufgeführt sind haften:
Wenn er alleine unterschrieben hat, muss er zahlen und haftet gegenüber dem Vermieter
wenn du alleine unterschrieben hast, musst du zahlen und haftest gegenüber dem Vermieter
wenn ihr beide unterschrieben habt, haftet ihr solidarisch und müsst beide bezahlen.
Sabine Vockenberg Wir haben beide unterschrieben,aber er macht mir das Leben zur Hölle wenn ich hier wohnen bleib und er droht mir auch des öfters.Sobald ich weg bin wird die Heizung abgedreht bei mir in der Stube habe dann immer so 14 grad ,er hat seine eigene Stube.
Susanne Schudel Wenn dein Ex die Kündigung nicht mit unterschreiben will, dann bleibt dir praktisch nur der Gang vor Gericht unter dem Stichwort „Auflösung einer einfachen Gesellschaft“