schönen guten morgen und lieben dank für die aufnahme?
habe folgendes problem: kämpfe seit 12 jahren im iv. (verdingkind und körperliche schäden) bin vom soz. teilweise bevorschusst worden. hab jetzt zusage von iv über 40%. rente gleich fr. 489.—. amt bekommt rückzahlung in der höhe der rente/pro monat. sie wollen den überschuss jetzt auch haben, weil die rentenhöhe den vorschuss nicht deckt. dürfen sie das? vielen herzlichen dank für antwort, bin am ende und leer. (antrag war auf 70% rente mind.)

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Kommentare

Robert Schweng

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Gabriela Kamber es gibt eine FB Gruppe, für genau solche Probleme "Austausch iv & EL und Sozialleistungen Schweiz"

Birgit Rechsteiner Sozialamt, je nach Kanton (oder sogar Gemeinde) darf natürlich Leistungen zurück verlangen. in welcher Höhe etc. ist ganz individuell.

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