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Salutti zämä!
Es Fröögeli...
Die Eltern sind geschieden. Tochter 14 hat als Berufsziel Physiotherapeutin. Dahin führen 2 Wege. Eine Lehre machen (in diesem Fall am liebsten als MPA) oder der Versuch die FMS zu schaffen. Meine Frage nun: gilt die Ausbildung zur Physiotherapeutin auch noch nach der Lehre zur MPA als "Erstausbildung"?
Muss der Vater auf alle Fälle bis zum Ausbildungsende für die Hälfe des Schulgeldes aufkommen? Oder Endet seine "Zahlungspflicht" nach der Lehre zur MPA?
Kennt jemand evt einen Artikel oder Link? Hab nix gefunden.... ?
Merci vill mol und ganz es schöns Tägli!
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Salutti zämä!
Es Fröögeli...
Die Eltern sind geschieden. Tochter 14 hat als Berufsziel Physiotherapeutin. Dahin führen 2 Wege. Eine Lehre machen (in diesem Fall am liebsten als MPA) oder der Versuch die FMS zu schaffen. Meine Frage nun: gilt die Ausbildung zur Physiotherapeutin auch noch nach der Lehre zur MPA als "Erstausbildung"?
Muss der Vater auf alle Fälle bis zum Ausbildungsende für die Hälfe des Schulgeldes aufkommen? Oder Endet seine "Zahlungspflicht" nach der Lehre zur MPA?
Kennt jemand evt einen Artikel oder Link? Hab nix gefunden.... ?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Robert Schweng
Hier ist ein Link zu nützlicher Information:
https://www.beobachter.ch/bildung/lehre-studium/erstausbildung-wie-lange...
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Simone David
Merci vill mol! Diesen Artikel habe ich auch gefunden. Es steht leider nicht drin, ob die Ausbildung als Physiot. noch als Erstausbildung gilt wenn ja schon ein Lehrabschluss besteht
Robert Schweng wissen sie evt. wo ich da nachfragen könnte?
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Robert Schweng
(Laie) Nach der abgeschlossen Lehre ist m.E. auch die Erstausbildung abgeschlossen.
Danach ist man in der Lage die Weiterbildung selbst zu finanzieren.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Claudia Zwart-Hager
MPA gilt als Erstausbildung. Nach diesem Abschluss könnte deine Tochter als MPA arbeiten und ihren lebensunterhalt selber finsnzieren. Die alimente fallen offiziell weg.
Redet doch mit dem unterhaltspflichtigen Vater. Evt. Ist er ja auch bereit sich freiwillug an der Zusatzausbildung zu beteiligen, wenn das der Traumberuf eurer Tochter ist. Laut gesetz wäre er fein raus, aber es gibt auch väter und mütter die unterhaltspflichtig sind, die die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder wichtiger sind als das Geld das sie dafür beisteuern ?
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Simone David
Leider ist er nicht bereit das zu bezahlen. Dann hoffen wir mal das die FMS bestanden wird. Ich würde alles tun damit meine Kinder ihr Berufswunsch erreichen könnten.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Claudia Zwart-Hager
Das ist schade liebe Simone David. Die fms prüfung bestehen ist noch nicht gegessen. Meine grosse hat diesen weg gewählt und kämpft täglich mit dem schulstoff. Sie packts, aber nur mit grösster disziplin und vieeeel büffeln... jedes jahr "faulen'" schüler sus der fms und stehen dann ohne nichts da ?
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Simone David
Jaja stolz ist er bestimmt schon. Nur das Portmonaie ist scho wichtiger. 😉
Das Geld fehlt definitiv dann eher auf Seite der Mutter. Aber die wäre bereit mehr zu arbeiten oder sogar Schulden zu machen.
Naja, einen Weg gibts immer. 😉
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Yvonne Estermann-Ambühl
ich stehe an gleicher stelle. berufswunsch kindergärtnern. möglich über fms oder eben fabe lehre. ich habe auch infos gesucht. und was ich bis jetzt herausgefunden habe, ist die lehre dann erstausbildung und er muss nicht mehr zahlen auch wenn sie weiter studiert. geld wäre bei ihm auch genügend vorhanden. portmonnaie aber wichtiger. ich werde mich auf jedenfall nach stipendien erkundigen wenns soweit ist.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Sabrina Schaub
Wir waren vor Gericht, die Kindsmutter arbeitet 100% mein Mann (ihr Ex) auch. Trotzdem müssen wir leider auch die 2. Ausbildung der Tochter weiter bezahlen.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Sabrina Schaub
Robert Schweng wir zahlen den genau so hochen Betrag weiter wie bei der 1. Ausbildung, was ich absolut nicht ok finde. Nach einer 1. Ausbildung so finde ich, ist es absolut zumutbar, dass das Kind auch einen Beitrag dazu leistet und einen Minijob annehmen kann. Z. B. In der Ferienzeit. Ich habe in meinem Leben alles selber erreicht. Muss niemandem Danke sagen, obwohl ich auch ein Scheidungskind bin. Finde es schade, dass man sich heutzutage so sehr darauf verlässt, dass Eltern dazu da sind, die Kinder so lange wie möglich zu finanzieren. Und sowenig wie möglich am eigenen Erfolg beizutragen. Wir würden sicher was daran geben, aber sicher nicht den vollen Allimentenbeitrag wie der bei der 1. Ausbildung. So meine Ansicht.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Robert Schweng
Sabrina Schaub wenn der Sprössling eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann hat er doch den vollen Verdienst und kann seine Weiterbildung auch selbst finanzieren! Oder nicht?
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Myriam Tschirky
Wenn die 14 jährige die Lehre als MPA macht, dann ist das ihre 1. AUsbildung. Die Physio ist eine 2. Ausbildung und entbindet den Vater somit vom Zahlen.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Sabrina Schaub
Stimmt leider nicht global. Wir zahlen trotz 2. Ausbildung weiter, da diese im Zusammenhang mit der 1. Ausbildung steht?