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sali zamme - mal ne frage
es steht ein führerausweisentzug für drei monate an wegen eines selbstverschuldeten unfalls (kein personenschaden, gegnerisches fahrzeug wurde von der versicherung ein schaden von 1100 franken bezahlt, eigenes fahrzeug nur ein paar kratzer - nicht reparieren lassen)
jetzt ist aber ohne führerschein der job nicht machbar wegen schichtarbeit an einem etwas abgelegenen ort ohne öv. es wurde schon eine busse von 1500 franken bezahlt. muss man wegen so eines fast bagatellschadens einen jobverlust hinnehmen?
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sali zamme - mal ne frage
es steht ein führerausweisentzug für drei monate an wegen eines selbstverschuldeten unfalls (kein personenschaden, gegnerisches fahrzeug wurde von der versicherung ein schaden von 1100 franken bezahlt, eigenes fahrzeug nur ein paar kratzer - nicht reparieren lassen)
jetzt ist aber ohne führerschein der job nicht machbar wegen schichtarbeit an einem etwas abgelegenen ort ohne öv. es wurde schon eine busse von 1500 franken bezahlt. muss man wegen so eines fast bagatellschadens einen jobverlust hinnehmen?
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Kommentare
Fr, 22/12/2017 - 12:33
Fredy Höltschi
Ja
Fr, 22/12/2017 - 12:35
D'Armiento Michelle
Mein partner konnte es so schieben das er ferien hatte in dieser zeit.. Und sonst holte ihn ein arbeitkolegd oder ich war de chauffeur..
Versuche mit dem strassenverkehrsamt zu reden..
Voll unfällig entgegenkommen können sie nicht.. Und es gibt bestimmt aspeckte di berücksichtig werden müsssn.. Denn es soll ja eine strafe sein... Was sagt dein adbwitgeber. Kann er irgendwienentgegen kommen?
De AG muss nicht er kann dich zb in unbezahlfen urlaub schickdn für die zeit...
Fr, 22/12/2017 - 13:02
Renate Marino
Dein Chef kann dir ein Papier ausfüllen das du auf den Ausweis angewiesen bist. Dann kann evtl. der Ausweisentzug verkürzt werden. Bei meinem EX Mann hat es funktioniert
Fr, 22/12/2017 - 13:10
Steffi Stamm
Du kannst ja den Zeitpunkt bestimmen... Köpfchen... mach dann Ferien wenn es viele Feiertage drin hat... zb Auffahrt, Pfingsten und dann vorher und nachher halt entweder jemand der dich mitnimmt oder halt ein Fahrrad deponieren oder dann ab und zu mal ein Taxi nehmen... kreative Lösung suchen!
Fr, 22/12/2017 - 13:14
Sybille Rellstab
Ja ist so.
Fr, 22/12/2017 - 13:27
Oberer Yannic
Ja; wen du keine ferien nehmen kannst und oder der chef nicht kullant ist ja
Fr, 22/12/2017 - 13:40
Markus Meyer
Das ADMAS macht sicherlich Ausnahmen. z.b. bei Berufschauffeuren. habe schon gehört, das für genau die Arbeitszeit ein genau befristete Fahrerlaubnis gegeben wurde. Arbeitsweg und Freizeit war aber voll gesperrt.
Bei einem normalen Angestellten sehe ich keine Möglichkeit. Auch Schichtbetrieb ist keine Ausnahmebegründung, kann man doch mit dem Arbeitgeber schauen, dass für diese Zeit eine Schicht gefahren wird, die mit den öV zu erreichen ist.
Fr, 22/12/2017 - 16:28
Weissen Beat
Hier ein Auszug aus dem Aargau:
„Die privaten Auswirkungen sind für die Festsetzung der Entzugsdauer nicht relevant. Allfällige Schwierigkeiten, die beispielsweise dadurch entstehen, dass der Arbeitsweg ohne Motorfahrzeug einer Führerausweiskategorie oder –unterkategorie bewältigt werden muss (oder mit einem Fahrzeug der Spezialkategorie M), begründen keine berufliche Angewiesenheit auf den Führerausweis. Entsprechend sind diese Ausführungen nicht näher zu würdigen“.
https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkehr/administrativmassnahmen_1/warnu...
Fr, 22/12/2017 - 18:13
Oliver Derrer
Grundsätzlich kannst du beantragen, dass du die Spezialkategorien F, G und M behalten kannst. Dann ist mit der Kat. M ein Mofa oder mit der Kat. F ein Mietfahrzeug 45km/h möglich...