Sali zäme,
Ich habe vor fast 3 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft und nun tauchen Mängel am Fahrzeug auf. Ich habe Heute mit einem der Verkäufer telefonisch gesprochen und der sagte das diese Probleme bekannt seien bei Nissan und das man da momentan nichts machen kann. Man arbeite an der Problembehebung. Er konnte mir, aber nicht sagen wann dieses behoben werden könnte. Also hat man diese Problem absichtlich verschwiegen oder sehe ich das falsch?
Meine Frage ist was kann ich da tun?
Hätte ich von diesen Mängeln gewusst wäre mein Kaufentscheid bestimmt anders ausgefallen und zwar negativ!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Was sind denn das für Mängel?

Srdjan Radovanovic Birgit Rechsteiner 1. Der Totwinkelwarner geht immer an, obwohl weit und breit kein Auto zu sehen ist. 2. Der Notbremsassistent geht an und Piepst immer so doof. Und ich möchte echt nicht wissen was sonst noch auf mich zukommt mit diesem Auto.

Rolf Stüssi Ich bin selber Garagist und Händler und möchte Ihnen hier die Situation erläutern.

Wichtig ist was im Kaufvertrag steht: Mit Garantie oder ohne gesetzliche Gewährleistung.

Wir unterscheiden im Autogewerbe, zwischen einer freiwilligen Garantie (z.B. 3 Monate auf Motor und Getriebe).

Neben dieser freiwilligen Garantie haben wir noch die gesetzliche Gewährleistung (im Obligationenrecht findet man die Details).

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Artikeln, darunter fallen Occasionsautos regulär zwei Jahre und kann auf 1 Jahr reduziert.

Diese Umfasst:
- Behebung des Mangels / Erneuerung
- nachträgliche Preisminderung
- Wandelung Rückabwicklung des Kaufvertrages sofern der Mangel
gravierend oder nicht reparierbar ist.

Diese gesetzliche Gewährleistung kann durch den Händler wegbedungen werden, was meistens bei Gebrauchtwagen gemacht wird, irgendwo im Kaufvertrag sollte "Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung ausgeschlossen"

Sofern das steht haben sie keinen Rechtsanspruch. Jedoch haftet der Verkäufer für absichtlich oder arglistig verschwiegene Mängel. Hier ist der Käufer jedoch in der Beweispflicht.

Schauen Sie mal was im Kaufvertrag steht, evt. können Sie diesen geschwärzt posten.

Was ich Ihnen empfehle unabhänig vom Kaufvertrag, Sie diesen Mangel unverzüglich per Einschreiben rügen und dies dem Verkäufer mitteilen, zwar haben Sie das telefonisch schon gemacht, aber unbedingt aus Beweispflicht per Einschreiben nachholen oder vom Verkäufer bestätigen lassen, weil sonst heisst es, wir haben nichts davon gewusst und haben den Mangel so akzeptiert.

Robert Schweng Srdjan Radovanovic aus meiner Sicht:
es scheint sich laut Ihrer Beschreibung jedenfalls um ein Software Problem zu handeln und nicht um ein Mechanisches.

Rolf Stüssi Srdjan Radovanovic Sie wissen was der Mangel ist, googeln sie es oder gehen sie in eine offizielle Werkstatt.
Rügen Sie den Verkäufer per Einschreiben wegen dem Mangel oder er Ihnen schriftlich bestätigt, den Mangel zu reparieren.
Wenn Sie nichts machen, nur telefonisch kann es sein, dass der Verkäufer sich auf den Standpunkt stellen kann, Sie keine Mängelrüge gemacht haben, somit den "Mangel" stillschweigend akzeptiert haben.
Verkäufer haben leiden oft unter Alzheimer und darum schreibt man Kaufverträge oder Mängelrügen 😉

Alina Herzog Noch ein Leidensgenosse, aber anderes Fahrzeug.
Es kommt darauf an was im Vertrag steht, ab Platz ohne Garantie ist sehr schwer.

Bei mir war es so: frisch am Mfk und grossem Service, keine Warnlichter auf Tacho, bis am nächsten Tag nach Übernahme, Brannte die Motorlampe, gedrosselte Leistung und extreme Startschwierigkeiten 6-7 Zündungsanläufe.
War in meiner Vertrauensgarage, war der Kathalysator am A...

Mit der Fehlerlesung am Pc der Garage, fand man heraus das die Fehlermeldungen bewusst "eingefroren" waren, und der Wagen so weder durch MFK noch verkauft werden durfte OHNE Erläuterung der Probleme.

Ende vom Lied Auto geflickt, Verkäufer Bezahlt TROTZ ab Platz ohne Garantie😊 und Lämpe hat er auch 😊.
Es gibt Schlupflöcher, darum unbedingt zu einer Garage des Vertrauens gehen und alles Überprüfen lassen mit PC etc.

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