Sali, Hallo, zusammen

Kann mir jemand sagen wann der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt, wenn man es vorgezogen hat vom ersparten zu leben?🤔 und vielleicht auch wo das steht? Vielen Dank im Voraus

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Kommentare

Robert Schweng

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Sanja Piric-Calic Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu haben, muss man in den letzten 24 Monaten 12 Monate gearbeitet haben. Lg

Walter BĂĽchi hier steht genaueres:
https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitslosen...

Sybille Rellstab AVIG Art. 8 Art. 8 Anspruchsvoraussetzungen
1 Der Versicherte hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn er:
a.
ganz oder teilweise arbeitslos ist (Art. 10);
b.
einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten hat (Art. 11);
c.
in der Schweiz wohnt (Art. 12);
d.1
die obligatorische Schulzeit zurĂĽckgelegt und weder das Rentenalter der AHV erreicht hat noch eine Altersrente der AHV bezieht;
e.
die Beitragszeit erfĂĽllt hat oder von der ErfĂĽllung der Beitragszeit befreit ist (Art. 13 und 14);
f.
vermittlungsfähig ist (Art. 15) und
g.
die Kontrollvorschriften erfĂĽllt (Art. 17).
2 Der Bundesrat regelt die Anspruchsvoraussetzungen für Personen, die vor der Arbeitslosigkeit als Heimarbeitnehmer tätig waren. Er darf dabei von der allgemeinen Regelung in diesem Kapitel nur soweit abweichen, als die Besonderheiten der Heimarbeit dies gebieten.
und AVIG Art. 13 Art. 13 Beitragszeit
1 Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat.1
2 Angerechnet werden auch:
a.
Zeiten, in denen der Versicherte als Arbeitnehmer tätig ist, bevor er das Alter erreicht, von dem an er AHV-Beiträge bezahlen muss;
b.2
schweizerischer Militär-, Zivil- und Schutzdienst, ferner obligatorische Hauswirtschaftskurse, die ganztägig und ununterbrochen während mindestens zwei Wochen geführt werden;
c.3
Zeiten, in denen der Versicherte zwar in einem Arbeitsverhältnis steht, aber wegen Krankheit (Art. 3 ATSG4) oder Unfalls (Art. 4 ATSG) keinen Lohn erhält und daher keine Beiträge bezahlt;
d.5
ArbeitsunterbrĂĽche wegen Mutterschaft (Art. 5 ATSG), soweit sie durch Arbeitnehmerschutzbestimmungen vorgeschrieben oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbart sind.
2bis-2ter …6

Sybille Rellstab je nach Alter und gearbeiteter Zeit macht es einen Unterschied in der Höhe der Taggelder ob Du dich erst nach 12 Monaten oder nach 6 Monaten anmeldest.

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