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Sachverhalt:
Firma xy kontaktiert mich telefonisch und bietet mir Mückenschutz, Zeckenschutz und Mückenstichbehandlungsgel für mein 4 Monate altes Baby an. Sei völlig unbedenklich und reiche für zwei Jahre. Gestern angekommen steht drauf für Säuglinge nocht geeignet und in 12 Monaten verbrauchen.
Meine Fragen:
1. Darf ich das zurück schicken? Betrag 40 Fr
2. Absichtliche Täuschung oder Irrtum?
3. Wer zahlt Versand?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Sachverhalt:
Firma xy kontaktiert mich telefonisch und bietet mir Mückenschutz, Zeckenschutz und Mückenstichbehandlungsgel für mein 4 Monate altes Baby an. Sei völlig unbedenklich und reiche für zwei Jahre. Gestern angekommen steht drauf für Säuglinge nocht geeignet und in 12 Monaten verbrauchen.
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2. Absichtliche Täuschung oder Irrtum?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Trisha Patricia Nef
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Ju Lia
Danke. Diesen Artikel kenne ich. Es geht mir darum ob ich absichtliche Täuschung oder wesentlichen Irrtum geltend machen kann
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Trisha Patricia Nef
Ok 😊 ja das wird schwierig...hast nichts schriftlich oder aufgenommen....? Wer Betrug anzeigen will muss Beweise haben...
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Ju Lia
Ok und wie sieht es aus mit Irrtum? Ich glaubte es wäre für Säuglinge geeignet. Das hat sie mir auch am Telefon gesagt. Mein Bruder war dabei. Hat aber sie natürlich nicht gehört
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Trisha Patricia Nef
Das steht sicher auch irgendwo im OR. Kenne mich noch zu wenig aus..aber ich hatte son fall und ich konnte nichts tun...ausser dumm und dämlich bezahlen aus trotz.. viel Glück...
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Vera Kolb
Hat es nirgends AGB's der Verkaufsfirma in denen steht, wie lange man das Produkt meist 'verschlossen & original verpackt' zurücksenden kann?
Falls du es schon geöffnet hast...
Hast du etwas schriftliches, womit du beweisen könntest, dass die zugesicherten Eigenschaften des Produkts nicht vorhanden sind? Ansonsten wird es schwierig hier etwas geltend zu machen ohne schriftlichen Beweis, denn grundsätzlich trägt der Käufer die Beweislast (um bspw. aus Art. 197 OR i.V.m. 8 ZGB) etwas geltend zu machen, ausser du hast z.B. die Annahme der Ware verweigert...
(unverbindliche Auskunft😊)
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Ju Lia
Ich probiere es einfach mal mit wesentlichem Irrtum. AGBs habe ich keine gefunden.