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Rechtsfrage Unfall im Verkehr
Hatte vor 5 Jahren ein Auto Unfall jetzt kommt die Autoversicherung auf mich los und will Geld von mir ca 5700. war damals von der Straße weggekommen.
Wer kann mir helfen ist hier jemand der sich mit Recht im Verkehr auskennt..
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Rechtsfrage Unfall im Verkehr
Hatte vor 5 Jahren ein Auto Unfall jetzt kommt die Autoversicherung auf mich los und will Geld von mir ca 5700. war damals von der Straße weggekommen.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Anscheinend kostete der Unfall ca 23000 . War aber kein anderes Auto involviert. Jetzt muss ich 5700 bezahlen nach 5 Jahren
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
(Admin)
Wurde der Fall schon abgeschlossen oder waren noch Abklärungen nötig?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Ein bisschen mehr infos wären Hilfreich. Warum will die Versicherung 5700.-? Vollkasko? Teilkasko? Fahrlässiger unfall, Grobfahrlässig?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Grobfahrlässig
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Vollkasko
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Nur Grundkenntnisse. Aber wenn eine Grobfahrlässigkeit nachgewiesen wurde, kann die Versicherung einen Regress machen und die Unfallsumme zurückfordern. Da könntest du leider pech haben und die Kohle abdrücken müssen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Aber verstehe nicht was die gezahlt haben die Versicherung.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Der Zaun war 900 die haus Mauer 300 was war mehr?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Auto hatte noch 7000 Wert hatte nur noch ca 3500 zurück bekommen
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Es stellt sich immer noch die Frage, ob die Versicherung Abklärungen treffen musste die sich solange hinaus zögerten, oder ob der "Fall" schon abgeschlossen wurde und nun nachträglich eine Forderung gestellt wurde!
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Grobfahrlässigkeit ?!! Kein Alkohol nicht schnell kein drogen nicht unter Medikamente. Ist das grobfahrlässig
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Da müsste man das Gerichtsurteil/Urteil der Versicherung sowie die umstände des Unfalls genauer Betrachten
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ja eben habe die aber komme nicht weiter. Und der Unfall ist von 2011 und bin erst seit 2012 bei Rechtsschutz und die sagen damals waren sie nicht versichert
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Was sagt das abschliessende Urteil? Welcher Urteilsspruch? Ist die Beurteilung und Verurteilung bereits abgeschlossen?
Hast du eine auflistung aller kosten bekommen?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Anscheinend nicht ich dachte ist abgeschlossen. Nein habe keine auflistung erhalten..
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Ich empfehle dir bei deiner Versicherung anzurufen und nachfragen bezüglich Urteil Versicherung, Kostenauflistung etc.
So wie es aussieht, wirst du den Betrag so oder so zurückzahlen müssen wenn tatsächlich eine Grobfahrlässigkeit nachgewiesen wurde.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Und 23000 wo für
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Das Auto, Aufgebot der Rettungskräfte, Administrativkosten etc. Da kommt schnell mal etwas zusammen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Rettungskräfte zahlt doch die unfallversicherung
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Walentin Janowsky
Unfallversicherung? Soviel ich weiss kommt da die Vollkasko zum zuge. (Falls das jemand weis, bitte korrigieren)
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Nicole Wind
Ich weiss von meinem Kollegen, der betrunken eingeschlafen und in den Wald gefahren war, dass er Flurschäden, Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei rückzahlen musste an die Versicherung.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Welche?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Musst halt die kommentare lesen ?
Es stellt sich immer noch die Frage, ob die Versicherung Abklärungen treffen musste die sich solange hinaus zögerten, oder ob der "Fall" schon abgeschlossen wurde und nun nachträglich eine Forderung gestellt wurde!
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Aha. Ich dachte war abgeschlossen anscheinend nicht. Für mich voll krass das nach 5 Jahren noch was kommt
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Hattest du ein schreiben gekriegt von deiner Versicherung das der Fall abgeschlossen ist, oder irgend ein schreiben welche Kosten übernommen wurden oder dir allenfalls ausbezahlt wurden? Falls ja, wielang war das her?
Für Forderungen aus Versicherungsvertrag beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre. Es ist deshalb davon auszugehen, dass du die Rechnung deiner Versicherung nicht mehr bezahlen musst.
Aber eben, relevant ist, war schon Geld geflossen resp. der Fall abgeschlossen oder waren Streitigkeiten mit Beteiligten bwz. andere Abklärungen nötig, dass dies 5 Jahre dauerte?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ehrlich gesagt weiß ich das nicht mehr was ich vor 5 Jahren bekommen habe. Und wir hatten kein Streit. Ist wie aus dem nicht plötzlich dieses schreiben gekommen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ich rufe bei der Versicherung an und die sollen mir die auflistung schicken
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Darf ich fragen ob du in diesem Gebiet arbeitest weil du dich auskennst?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Steht 25% vom Kosten von 23000 die die Versicherung zur lastung gekommen ist. Da ich grobfahrlässig bin. Und das ohne Alkohol Drogen oder Geschwindigkeitsbegrenzung Überschreitung. Habe noch ein Arzt Bestätigung das ich gesund bin
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Um deine Frage korrekt beantworten zu können, müssten wir die genaue angeben haben bwz. wissen wann der Fall abgeschlossen wurde. Meiner Meinung nach ist die Forderung verjährt, so wie du dies schilderst. Aber Garantie kann ich dir keine geben da isch nur gad mal ca. 10% Info habe
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Falls das Rechtsschutz mir nicht helfen kann, falls du vom Fach bist könntest du die Unterlagen von mir mal durch lesen. Wäre das möglich wenn es geht?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Mir Macht es nur Sorgen das die rechtsschutz mir sagt sie waren damals nicht versichert möchte nur klarheit wie weit ich gehen kann zumindest das sie die Unterlagen 20 min durch lesen und mir sagen wie weit ich gehen kann
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Robert Schweng
Mimoza Bala Krasniqi Du hast die Rechtsschutz erst nach dem Unfall abgeschlossen, daher werden die das nicht übernehmen(Keine Versicherung würde das).
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Claudia Wild
Hab gerade nachgefragt und folgende Info bekommen:
Was ich rauslese sind ein Schaden über 23'000 CHF von welchem nun 25% wegen Grobfahrlässigkeit zu bezahlen sind. Grobfahrlässig ist nur nur das erwähnt sondern auch überhöhte Geschwindigkeit und Raserei, Sekundenschlaf, Barfuss/mit FlipFlops fahren, Essen, Trinken, Rauchen, Handy/Radio/Navibedienung und vieles mehr.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Noch war nicht fahrfähig da ich gesagt habe war an diesem Tag einbischen erschöpft kurz vor Weihnachten es ging mir nicht so gut.. Desswegen grobfahrlässig. Nicht schnell kein Alkohol nichts nur wegen dieser Aussage
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Claudia Wild
Das kann ausreichen. Erschöpft Auto zu fahren wird gleich gestellt wie sekundenschlaf. Ausser Du kannst das widerlegen dass Du 100% fahrfähig warst. Dann stellt sich allerdings die Frage wie es zum Unfall kam
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Claudia Wild ja Black out ja musste zum Vertrauensarzt er hat mir Brief gegeben das ich ok bin gesund habe dieses schreiben
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mirela Vasic
Ich hatte vor einem Jahr auch einen Unfall.. an dem ich mich nicht erinnern kann. An meinem Fahrzeug war nur ein leichter kratzer, am anderen ein Schaden von 800.-angeblich. Ich war bei der Polizei und meine Aussage war die gleiche ich kann mich nicht erinnern. Die polizistin meint ich bin überfordert gewesen, job, kind etc. ? Doch wer ist heute das nicht. Wegen dieser Aussage schreibte sie ich hatte Sekundenschlaf nur weil ich gesagt habe ich hatte stress.. aber der stress ist für mich normal. Ich habe eine Rennlizenz, fahre viele KM und das auch sehr weit.. naja denen war das egal.
Ein Jahr später 3500.- busse und 3 Monate kein billet. *grobfahrlässig* ...
Mein anwalt meinte ich durfte nichts bei der Polizei unterschreiben, was ich nicht wusste. Weil mir so was das erste mal geschah. Ehrlich im Kreisel einen Unfall bauen und nichts merken. Da denk ich mir der typ der mich anzeigte hat das evtl. Auf einem parkplatz gemacht mit seinem wagen und dannach die polizei informiert um Geld zu kassieren.
Ich kann es aber nicht beweisen. Das es zu spät ist...
Aber ich habe 2 Tage nach dem einen anruf gekriegt von der Polizei. Keine Tests wurden gemacht. Und auch wenn ich trinke kein Alc. Und nehme keine Drogen odr Medis.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Claudia Wild
Was steht im Polizeirapport? Denke es geht in dieselbe Richtung.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Claudia Wild
Die Rechtschutzversicherung bezahlt nicht da der Schadenseintritt vor Vertragsabschluss passiert ist - da kann man nichts machen.
Problem ist auch dass die 23'000 CHF ja schon lange im Raum waren. Wären es nur die paar Tausend gewesen die erwähnt wurden wäre der Betrag geringer ausgefallen, da hätte man sich allerdings von anfang an wehren müssen. Sie soll doch mal das genaue Schreiben der Versicherung senden sowie den Unfallhergang beschreiben - inkl. aller Daten der einzelnen Schreiben. Evt. ist etwas auf Verjährung möglich.
Lieben Gruss Dominic Lutz
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ich habe dich gefragt ob ich dir das per pn senden darf das du das durch lesen kannt. Komme eben nicht so drauss drum habe ich mich an euch gewendet. Ich weiß auch nicht alles.. Darum habe ich geschrieben ob mir jemand helfen kan . Sorry das ich nicht alles weiß
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Ich denke, dass das Urteil erst viel später kam? Die Unfallversicherung nimmt Regress bei deiner Haftpflichtversicherung. Wenn die ein Urteil vorliegen haben, dass du Grobfahrlässig gehandelt hast (Sekundenschlaf etc) dann nehmen die Rückgriff auf dich. So machen wir das zumindest (arbeite auf einer Unfallversicherung)
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Stefan Stutz
Aber 5 Jahre? Art 83 Abs. 3 SVG: verjährungsfrist für rückgriff 2 jahre ab dem tag an dem leistung vollständig erbracht und pflichtige bekannt.
Da der Sachverhalt nicht komplett klar ist, können wir leider keine korrekte Antwort geben.
Hört sich jedoch stark nach einem Verjährungsfall an ?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Stefan wurde ev eine VerjährungsVerzichtserklärung unterzeichnet? ?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Viele wissen gar nicht, was sie da unterzeichnen etc. Weiss nur, dass wir dies immer def H3 senden ?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Rebekka von Niederhäusern
Du hast ja sicher eine busse erhalten? Die versicherung stützt sich auf das Urteil, und dass musst du haben. Dort aind genau die gesetzesartikel nachdenen du gebüsst wurdest, vermekrt.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ja habe ich
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Rebekka von Niederhäusern
Dort muss drauf stehen, gemäss welchem gf du gebüsst wurdest.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ja schon aber darum fragte ich hier wer sich auskennt um mir genau Bescheid zu geben.. Sind so viele Fragen . Habe jetzt die Unterlagen jemand von dieser Gruppe geschickt. Dan meldet sie sich
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Mir wurde auch noch gesagt bei Versicherungen ist es möglich das es nach 3 Jahren es sich verjährt
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Hast du mal eine Verjährungsverzichtserklärung unterzeichnet?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Kann micht nicht erinnern
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Das wäre ganz entscheitscheident zu wissen. Weil wenn ja verjährt es nicht nach 2 Jahren.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Ansonsten würde es sich verjähren?nach 2 jahren
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Es kommt immer darauf an. Aber sonst ist die Regel 2 Jahre. Aber Karin hat ja nun die Unterlagen und kann dir sicher helfen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Seiler
Was dir helfen könnte. Verlange mal alle Akten bei der Versicherung. Dort wäre dann auch eine Vetzichtserklärung dabei!
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Liebe Karin ich danke dir viel Mals das du dir Zeit genommen hast. Ja werde morgen da anrufen. Habe heute noch mit meiner rechtsschutz telefoniert er darf mich nicht unterstützen weil der Fall im Jahr 2011 war und ich erst ab 2012 versichert bin. Er meinte auch zu krass eigentlich ist das nach 2 Jahren verjährt somit muss ich nicht zurück zahlen. Er meinte auch ich soll die ganze Auflistung verlangen weil 23000 findet er viel für das das da kein anderes Auto involviert war.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Mimoza Bala Krasniqi
Karin wer könnte das wissen ob die Forderung verjährt ist. Wo könnte ich nach Fragen?