Rechtsfrage: Der Mann hat Sozialhilfebetrug gemacht. Die Ehefrau hat versucht, ihn davon abzubringen und es schliesslich dem Amt gemeldet. Dieses hat sich mit dem Einstellen der Leistungen aber noch einige Monate Zeit gelassen, was den Schaden erhöhte. Daraufhin forderte es den bereits geleisteten Betrag vom Mann zurück. Dieser scheint nicht zu bezahlen, jedenfalls hat die Frau diesen Brief bekommen. Ich riet ihr, zu reklamieren, denn ich bin der Meinung, der Ehepartner hafte nicht für Straftaten, die der andere begeht. Dazu ist noch folgendes zu sagen: das Ehepaar ist inzwischen gerichtlich getrennt. Entgegen der Aussage in dem Brief war die Frau nie sozialhilfeabhängig, lebt aber weit unter dem Existenzminimum. Sie könnte das also schon gar nicht bezahlen, auch wenn sie wollte.
Die Frage ist nun: Muss die Frau wirklich, wie das Sozialamt meint, solidarisch haften?

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Kommentare

Robert Schweng

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Petra Heussi Scheiss Situation. Ich denke sie kann leider nichts machen da sie mit ihm verheiratet ist. Einzige Möglichkeit um sich vor einer Betreibung zu schützen wäre eine Stundungsvereinbarung fuer die 2000fr. Zbsp. 100fr/Monat.
Ich musste damals auch 2000fr. Arztkosten von meinem Noch-Mann übernehmen.
Falls sie Rechtschutz Versicherung hat kann sie es auch knicken. Fällt unter Eherecht.
Bei Faxen von Amt ist man immer aufgeschmissen. Besser 2000fr bezahlen als in die länge ziehen und dann mit Betreibung und 4000fr schulden =(

Martin Kaiser Der Entscheid hat nichts mit der Straftat zu tun. Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft/ Gericht verfolgt. Bei Straftaten haftet immer nur der Beschuldigter, wenn ein rechtskräftiges Urteil besteht.

Walter Büchi verlangen sie eine anfechtbare verfügung und einen ziehen sie einen anwalt bei.
sollten ihnen die finanziellen mittel fehlen, können sie unentgeltliche rechtspflege beantragen.

Laura Viglino-Rychener Gönd Sie uf d'Ombudsstell in Winterthur und erkläret sie da.
https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/behoerden-und-recht/ombudsstelle

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