Rechtliche Frage Passbeantragung!

Ich habe eine rechtliche Frage für eine Bekannte.
Sie hat mit ihrem Ex (nicht verheiratet) eine gemeinsame Tochter, welche in der Schweiz geboren wurde und schweizer Papiere besitzt.Sie ( Mutter) selber ist schweizerin.
Der Ex ist Deutscher und besitzt den deutschen Pass.
Heute erfuhr sie dass er für ihre Tochter den deutschen Pass beantragt hat und dieser bereits auf dem Weg ist.
Ist dies rechtlich erlaubt, wenn die Obhut der Mutter obliegt, sie jedoch das gemeinsame Sorgerecht besitzen?
( er hat schon öfters damit gedroht, er nehme sie nach DE mit)
Danke viel Mals

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Kommentare

Daniele Bennici

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bei gemeinsames sorgerecht istes erlaubt.u egal ob de pass oder nicht wird er keine chance haben dass kind zu entführen!im gegenteil wenn sie dass beweisen kann wird er dass kind nie wieder sehen ohne kontrolle!wenn überhaupt!

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Priska Meyer

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Ich frage mich gerade wie das möglich ist das der vater einen deutschen pass für die tochter beantragen kann. So wie ich verstanden habe ist die tochter sxhweizer bürger und in deutschland ist doppelbürgerschaft nicht erlaupt. Meine mutter musste ihren deutschen pass abgeben um den schweizer pass zu erhalten.

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Carolin Metzler

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Das gilt schon ein paar jahre nicht mehr - die doppelte staatsbürgerschaft de-ch ist problemlos möglich

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Krissi Brauckhoff

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Nein darf er nicht...... Es müssen beide unterschreiben! Interessant wäre wo er ihre Unterschrift her hat um dies in Auftrag zu geben..... Und ausserdem musst du mit Kind dort hin.... Ich bezweifle das da irgendwelche Dokumente unterwegs sind!!

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Daniele Bennici

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doppelbürgerschafft ist seit der eu erlaubt!vorallem wenn sie mit schweizerpass denn deutschen beantragen..ob es ungekehrt erlaubt ist weiss ich nicht.also meine ex konnte für mein sohn hier in der schweiz ohne meine einwilligung denn pass mache lassen..

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Carolin Metzler

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Der grund für die frage nach dem alter ist, dass das kind ja die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss, bevor ein pass beantragt werden kann. Und das auswärtige amt sagt dazu folgendes:

Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).

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Krissi Brauckhoff

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Das ist aber veraltet......
Ich bin deutsche und der Vater Schweizer und seit Januar 2006 bekommen die Kinder automatisch beide Staatsbürgerschaften.....

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Carolin Metzler

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Oke, dann stimmt die seite vom auswärtigen amt nicht ?
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerig...

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Carolin Metzler

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Sorry - ich hab falsch gelesen... Es hängt davon ab, wann und wo die eltern geboren wurden... Bin etwas übermüdet. Danke für die korrektur Krissi Brauckhoff

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Carolin Metzler

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Und wem die obhut obliegt ist für einen pass grds nicht relevant. Genauso wie ihre angst, dass er das kind mit nach D nimmt - dafür ist irrelevant, was das kind für eine Staatsangehörigkeit hat

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Carolin Metzler

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http://m.bern.diplo.de/contentblob/519638/Daten/1798213/download_zustimm...

-> er kann nicht alleine beantragen bei der deutschen Botschaft

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Robert Schweng

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Eine deutsche Doppelbürgerschaft mit der Schweiz oder einem EU Land ist seit 2007 erlaubt: "§ 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist massgebend". Für Deine Tochter hätte eine doppelte Staatsbürgerschaft doch nur Vorteile. Warum sollte man das nicht machen?

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Carolin Metzler

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Valentina Zulli

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Vielen dank für die vielen Antworten. Sie wird sich morgen mit dem Konsulat in Verbindung setzen😊

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Krissi Brauckhoff

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Nein darf er nicht...... Es müssen beide unterschreiben! Interessant wäre wo er ihre Unterschrift her hat um dies in Auftrag zu geben..... Und ausserdem musst du mit Kind dort hin.... Ich bezweifle das da irgendwelche Dokumente unterwegs sind!!

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Carolin Metzler

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Wie alt ist das kind?

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Carolin Metzler

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Der grund für die frage nach dem alter ist, dass das kind ja die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss, bevor ein pass beantragt werden kann. Und das auswärtige amt sagt dazu folgendes:

Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).

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Valentina Zulli

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was bedeutet das, "die geburt angezeigt?"
sie ist im Jahre 2014 geboren

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Krissi Brauckhoff

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Das ist aber veraltet......
Ich bin deutsche und der Vater Schweizer und seit Januar 2006 bekommen die Kinder automatisch beide Staatsbürgerschaften.....

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Carolin Metzler

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Oke, dann stimmt die seite vom auswärtigen amt nicht ?
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerig...

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Carolin Metzler

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Sorry - ich hab falsch gelesen... Es hängt davon ab, wann und wo die eltern geboren wurden... Bin etwas übermüdet. Danke für die korrektur Krissi Brauckhoff

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Carolin Metzler

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Und wem die obhut obliegt ist für einen pass grds nicht relevant. Genauso wie ihre angst, dass er das kind mit nach D nimmt - dafür ist irrelevant, was das kind für eine Staatsangehörigkeit hat

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Carolin Metzler

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http://m.bern.diplo.de/contentblob/519638/Daten/1798213/download_zustimm...

-> er kann nicht alleine beantragen bei der deutschen Botschaft

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Carolin Metzler

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Jeanette Hahn

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Ich musste mit dem orginalpa9ss meines exmannes aufs deutsche konsulat um den Pass zu verlängern sowie seiner Vollmacht.

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