Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
RAV usw
Kann mir jemand sagen ob man einen Job annehmen muss bei dem man ca 300-400 Fr. Weniger verdienen würde als vorher?
Hauptsache Job oder kann man sich da doch etwas wehren, oder hilft die AK sogar aus bis zum vorherigen Lohn??
Ich frag hier weil die RAV Beraterin wenig bis gar kein Interesse zeigt irgendwie zu helfen... Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
RAV usw
Kann mir jemand sagen ob man einen Job annehmen muss bei dem man ca 300-400 Fr. Weniger verdienen würde als vorher?
Hauptsache Job oder kann man sich da doch etwas wehren, oder hilft die AK sogar aus bis zum vorherigen Lohn??
Ich frag hier weil die RAV Beraterin wenig bis gar kein Interesse zeigt irgendwie zu helfen... Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 170
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Doris Doshi
Du musst bis 70 % Lohneinbusse in Kauf nehmen... jetzt musst halt rechnen ob das mit den 300-400 passt oder nicht.... Es steht Dir natürlich frei den Job nicht anzunehmen, aber wenn es gemäss RAV-Regeln zumutbar ist und Du nimmst ihn nicht an, dann gibt es Einstelltage....
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Nicole Luna
Aber auch 70% langt auf die Dauer nicht! ?
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Nicole Luna
Doris Doshi jaja die Wartetage sind schon lange durch, das waren ganze 36 Stück ???
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Doris Doshi
Du hast 36 Tage kein Taggeld verrechnet bekommen? Da stimmt was nicht. Ich denke in unserem Einkommenssegment sind es 5 oder 10 Wartetage.... da sind noch Einstelltage dabei....
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Birgit Rechsteiner
Nicht, wenn man selber gekündigt hat...
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Nicole Luna
Ja es wurde selber gekündigt ?.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Albion Karaki
Was heisst da 70% lohneinbussen rechne nach wer 5000 verdient hat muss also auch für en 1500.- arbeiten gehen!!? Ich denk man umgekehrt eher sonst darf man ablehnen bis zu drei mal (hängt aber auch vom berater ab). Ansonsten wenn man 5000.- hatte vorher und jetzt einem ein job für 3500 angeboten wird , dann kriegt man von der ALK von der differenz ca. 70% auf die 3500.- obendrauf. Sprich 70% von 1500.- was die differenz ist. somit wären es nochmals um 1000.-. Auf die 3500.-
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Doris Doshi
Ich habs oben nochmals erwähnt da von mir unglücklich formuliert... Es ist eine Einbusse von quasi 30 %.... Wenn man einen Lohn hatte von 6600.00 muss man für einen Lohn von Fr. 4800.00 arbeiten gehen... und das entspricht einer Lohneinbusse von 1800.00.... Ich habe das mit den 70 % so gemeint, dass man quasi den gleichen Lohn akzeptieren muss wie man vom RAV erhält und da sind 70 % des letzten Lohnes (bei alleinstehender Person, ansonsten 80 %).... hoffe, es ist jetzt klar.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Monique Schmidli-Rieder
Alles was du bekommst musst du nehmen, wenn es mehr als die 70% bzw 80% je nachdem ob du Familie hast, ist das Rav fertig, wenn es weniger ist als du beim rav bekommst kannst du zwischenverdienst anmelden, musst aber weiter Arbeit suchen. Aber deine Frist wird so auch verlängert die du Arbeitslosengeld beziehen kannst.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Doris Doshi
Vielleicht habe ich was grundsätzlich falsch verstanden. Also Jobangebote vom RAV bekommt man nicht... ich jedenfalls nicht. Man hat Zugang zum Jobagent (Datenbank) und kann dort Filter setzen und Stelleninserate suchen. Aber ansonsten habe ich in 8 Monaten RAV kein einziges Jobangebot erhalten. Das heisst Job suchen muss man selber und dann die Liste anfangs Monat abgeben wo man sich beworben hat. Was bei mir bezahlt wurde war eine Weiterbildung... aber Jobangebote vom RAV bekommen wäre mir neu oder ich habs jedenfalls nicht so erlebt.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Sandra Vogt
Es gibt RAV die sehen einen job und geben dir die zuweisung dich drauf zu bewerben. Sie fragen dann auch gezielt nach mit einem formular wo der arbeitgeber ausfüllen muss ob sich die kandi beworben hat. Ich habe einige zuweisungen von rav schon bekommen. Wenn ich keine bewerbung erhalten habe gehen sie dem nach und streichen dann tage.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Monique Schmidli-Rieder
Schlussendlich zwingt einem ja dann keiner diese neue Stelle wo ich weniger verdiene, jahrelang auszuüben. Es steht mir ja jederzeit frei weiter zu suchen. Und oft klappt es besser, ohne den Druck im Hinterkopf jetzt unbedingt diesen Job zu bekommen.
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Nicole Luna
Da hab ich grad noch eine andere Frage! Ist es häufig so dass es keinen 13. Lohn mehr gibt? Sondern Grati?
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Annelise Schnyder
Der 13. ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Je nach GAV ist er festgelegt, aber noch lange nicht jede berufsgattung hat einen GAV. Bei denen gilt das OR und das arbeitsgesetz
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Monique Schmidli-Rieder
Nicole ja das sieht man immer häufiger, weil grati freiwillig ist und je nach Geschäftsjahr ausbezahlt werden kann oder nicht
Fr, 02/06/2017 - 12:57
Linda Weber
wen de Job zuemuetbar isch mueschen ahne... sust gits massig sperrtäg... oder si unterstützed di nüm... du chunsch ja en usglich über wend of zwüschedverdiänst schaffsch...