Rückzahlung PK Vorbezug bei Auszug und Vermietung Wohneigentum

Muss meine Tante, 62 Jahre alt, den PK Vorbezug zurückzahlen wenn sie ausziehen und ihr Haus vermieten würde? Ihre Mitbewohnerin ist weg, sie findet niemand passenden für eine WG und kann das Haus finanziell gerade nicht alleine stemmen und möchte nach all dem Herzblut das sie reingesteckt hat ungern verkaufen... oder muss sie bis zum Pensionsalter warten?

Danke euch

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann nur wenn sie das Haus verkauft

Martin Kaiser Eveline Gutmann Pensionskassengelder kann man nur für Eigentum beziehen, wo man selber bewohnt. Beim Verkauf oder Vermietung muss man grundsätzlich das Geld zurückzahlen. Es gibt aber wenige Ausnahmen, die im folgenden Link nachzulesen sind:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-...

Suissi Kamilion Martin Kaiser da steht nix wegen miete, höchstens veräusserung oder ähnliche geschäfte (nutzniessung)..woher holt sie denn das geld für die rückzahlung, wenn das haus gar nicht verkauft wird?

Eveline Gutmann Martin Kaiser ja den Erwerb. Aber bei Vermietung muss sie nicht zurück bezahlen. Erst bei Verkauf

Isabelle Fröhlich Der WEF muss mit Alter 62 nicht mehr in die PK zurückbezahlt werden. Bis 3 Jahre vor Entstehung der Altersleistungen. Die PK kann auch bei Alter 62 die Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch löschen, so dass bei Verkauf neue Eigentümer eingetragen werden können. Es können auch wieder freiwillige steuerbefreite Einkäufe gemacht werden. Diese sind jedoch für einen Kapitalbezug während 3 Jahren gesperrt. Dies sollte mit dem Steuerberater abgeklärt werden.

Martin Kaiser Isabelle Fröhlich genau steht im Link 😊

Isabelle Fröhlich Martin Kaiser genau, nur sind die gesetzlichen Bestimmungen nicht immer für alle leicht zu verstehen😅

Isabelle Fröhlich Nachtrag: In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit der Vermietung.

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