Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
problem. ich arbeite in einer firma wo es leider nicht so menschlich zu und her geht.nun habe ich diesen monat wiedermal zu spät,den lohn erhalten jedoch viel viel zu wenig.
es ist so ich war im juli und august krankgescheieben wegen einem burnout. im juli bezahlte die firma den lohn korrekt.jetzt im august leider nicht. auf meine frage warum nicht hiess es nur weil sie es korrigierten und mir bis jetzt zuviel bezahlt haben. im juli bekam ich für mein arztteugnis 80% vom lohn also korrekt. und diesen monat haben sie mir über 1000.- abgezogen. aber das ist doch nicht korrekt?
ich habe der taggeldversiecherung angerufen und diese sagten mir sie haben das geld überwiesen und zwar genau das was mir noch fehlt. aber die firma meint sie überweisen dieses geld nicht es stehe mir nicht zu.
was kann ich tun.? diese probleme sind da seit ich gekündet habe. und zwar auf ende september. kann ich die arbeit niederlegen bis der lohn stimmt? kann die taggeldversiecherung das geld zurpckfordern und mir dan selber überweisen?
wie kann ich vorgehen?hat jemand schon so was eelebt?
ich habe in der firma angerufen und man weist mich immer ab.habe eine mail geschrieben und es kommt nichts mehr zurück.
danke für eure tipps
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
problem. ich arbeite in einer firma wo es leider nicht so menschlich zu und her geht.nun habe ich diesen monat wiedermal zu spät,den lohn erhalten jedoch viel viel zu wenig.
es ist so ich war im juli und august krankgescheieben wegen einem burnout. im juli bezahlte die firma den lohn korrekt.jetzt im august leider nicht. auf meine frage warum nicht hiess es nur weil sie es korrigierten und mir bis jetzt zuviel bezahlt haben. im juli bekam ich für mein arztteugnis 80% vom lohn also korrekt. und diesen monat haben sie mir über 1000.- abgezogen. aber das ist doch nicht korrekt?
ich habe der taggeldversiecherung angerufen und diese sagten mir sie haben das geld überwiesen und zwar genau das was mir noch fehlt. aber die firma meint sie überweisen dieses geld nicht es stehe mir nicht zu.
was kann ich tun.? diese probleme sind da seit ich gekündet habe. und zwar auf ende september. kann ich die arbeit niederlegen bis der lohn stimmt? kann die taggeldversiecherung das geld zurpckfordern und mir dan selber überweisen?
wie kann ich vorgehen?hat jemand schon so was eelebt?
ich habe in der firma angerufen und man weist mich immer ab.habe eine mail geschrieben und es kommt nichts mehr zurück.
danke für eure tipps
Ansichten: 2
Archiv
- Oktober 2016 (193)
- November 2016 (173)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (111)
- Februar 2017 (76)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
So, 03/09/2017 - 06:58
Babs Steini
ging mir damals auch so?
So, 03/09/2017 - 07:06
Salih Gökce
Am beste rechtschutz ischalte und die das mache loh
So, 03/09/2017 - 07:09
Brigitte Flöer
Jede Komunikation per Einschreiben und die Rechtschutz einschalten
So, 03/09/2017 - 07:25
Nadine Moll-Späti
ml / 21.75 x anz at krank / 100*80 gibt dein kranklohn, für die kranktage - betrag ausrechnen und per einschreiben einfordern! oder rechtschutz/unia/syna beiziehen. arbeitgeber muss dir das geld weiterleiten, si (tg-versicherung)können es nicht zurückfordern und dir weiterleiten, du bist noch angestellt. arbeit würde ich nicht niederlegen, du bist ja krankgeschrieben, daher unnötig und würde ev nur noch unbezahlte tage geben, weil du der arbeit fern bleibst. ich würde im lohnbüro fragen, wie sie dies genau gerechnet haben! kündigungsfrist verlängert sich nicht, wenn du selbst gekündigt hast.
So, 03/09/2017 - 07:50
Cosima Grögli
einen soöchen AG hatte ich auch. wie genannt,rechtsschutz einschalten wenn du eine hast.ansonsten bei deinem berufsverband anrufen und fragen,was sie dir für hilfe bieten können. zudem in einem einschreiben auflisten,welchen lohn du erhalten,welchen du ausbezahlt aber zu erhalten hast,wann du mit wem telefoniert hast von der firma,in welcher du angestellt bist und was gesagt wurde.ebenfalls eine angemessene frist setzen,bis wann die fehlende differenz auf deinem konto zu sein hat(zb bis am Do.sollte es dann nicht auf deinem konto sein,würdest du am DO eine betreibung einleiten,wobei der AG vollumfänglich für alle kosten aufzukommen hat(betreibungsgebühr usw). sollte das geld dann am FR kommen,haftet der AG trotzdem für die angefallenen kosten wie die betr.gebühr (ist immer so). sie unterschlagen dir geld,betrügen die versicherung,.. beim arbeitsgericht eine klage einleiten wäre dann der nächste schritt. arbeit darfst du nicht verweogern,solltest du vor ablauf der kündigungsfrist i.d. lage sein,arbeiten zu gehen.dies ist nicht zulässig
So, 03/09/2017 - 08:19
Brigitte Gartmeier
ich würd zerst en igschriebene brief schriebe denn per Awalt reagiere sich aber Gedanke mache ob sich de ufwand lohnt en Awalt izschalte wenn mer kei rechtsschutz het. sArbeitsgricht isch gratis susch würd ich im Brief klar erwähne dass ufs Arbetsgricht gasch aber muesch en Termin setzte bis wenn s Geld muen überwiese si. erst denn wür ich s Gricht ischalte. das chasch übrigens direkt ischalte und muesch nid überen Awalt
So, 03/09/2017 - 11:21
D'Armiento Michelle
Bei mir ging das nur noch mit dem anwalt... Wir haben hier eine isnstitition die heisst frau ubd arbeit im kanton thurgau... Frau bizini top anwältin
Sie hät nid viel kosten sie hät nid de nirmali stunde asatz gmacht.. Das isch so bi frau und arbeit die sind do fuer die wos geld nid gad förig hend.. Aber goht nur wennd i dem kanton gschaffed hesch.. Evt gits das au i anderne kantön..
Nid immer schoke wege awaltskoste es git au die unentgeldliche etc...
So, 03/09/2017 - 11:30
Walter Büchi
nein, die arbeit darf nicht einfach niedergelegt werden (art. 337d).
damit wird der artbeitnehmer vertragsbrüchig und der arbeitgeber kann schadenersatz verlangen sowie 1/4 des lohnes einbehalten !
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a...
So, 03/09/2017 - 14:20
Marcel Marty
Wie lange bist Du schon dort beschäftigt?
Di, 05/09/2017 - 21:04
Jolanda Joly De Simone
Marcel Marty im oktober wäre es ein jahr
Di, 05/09/2017 - 21:07
Marcel Marty
Dann kann das glaub schon sein, dass das korrekt ist so. Ich glaube ab mehr als einem Jahr gelten andere Regelungen. Art. 324a Abs. 2 OR legt als Mindestleistung zwingend fest, dass im ersten Dienstjahr bis zu drei Wochen und in den folgenden Dienstjahren eine angemessene längere Zeit Lohn gezahlt werden muss – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Umständen des Einzelfalles.
Di, 05/09/2017 - 21:10
Jolanda Joly De Simone
aber im vertrag steht eben das er 80% bezahlen muss bei krankheit. steht eben nicht von einem jahr oder so. und es steht auch was von 720 krankentage.
und das andere ist die taggeldversiecherung bestätigte mir das sie das geld überwiesen hätten.daher bin ich mir eben nicht sicher.
Di, 05/09/2017 - 21:12
Marcel Marty
Sorry, wollte eigentlich den hier posten... http://www.lohnfortzahlung.ch/or-324a/
Di, 05/09/2017 - 21:12
Allma Kiki
Arbeitest du im Stunden oder Monatslohn? Unterstehst du einem GAV? Was ist gemäss Lohnfortzahlung genau geregelt im Vertrag?
Di, 05/09/2017 - 21:14
Jolanda Joly De Simone
arbeite im stundenlohn
im vertrag steht eben das bei krankheit 80% vom lohn bezahkt wird ab dem 3.tag
Di, 05/09/2017 - 21:17
Allma Kiki
Dann wird dir der Durchschnittloh bezahlt ... d.h. deine 12 Monate werden im Durchschnitt ausgerechnet und diese erhälst du a 80%
Di, 05/09/2017 - 21:18
Jolanda Joly De Simone
na dan stimmt der juli lohn auch nicht.
Di, 05/09/2017 - 21:19
Jolanda Joly De Simone
im juli war ich 2 wochen arbeiten und 2 wochen krankgeschrieben. sie haben den ganzen monat 80% bezahlt inkl abzpge der sozialleistungen.
ich arbeite seit oktober 16 dort und bei der bvg bin ich erst seit februar dieses jahres angemeldet.abzüge habe ich monatlich jedoch wurde noch nichts einbezahlt
Di, 05/09/2017 - 21:24
Allma Kiki
Betreff BVG melde dich unbedingt dort und melde dich an, die werden das Geld vom AG holen und auf dein Konto verbuchen. Sie werden ihm eine Rechnung stellen.
Di, 05/09/2017 - 21:25
Jolanda Joly De Simone
wir sind angemeldet worden hat uns die bvg bestärigt jedoch ist noch kein rappen einbezahlt worden vom AG
Di, 05/09/2017 - 21:25
Jolanda Joly De Simone
sie warten bis dezember. wen er bis dan nicht zahlt werden sie weiter schauen. das war die antwort.
Di, 05/09/2017 - 21:30
Allma Kiki
Dann ist es sehr gut, ja ende jahr muss alles deklariert und abgestimmt werden. Somit musst du in dieser Beziehung keine Sorge machen.
Di, 05/09/2017 - 21:12
Jolanda Joly De Simone
und zu diesem punkt..
unser arbeitgeber hat uns nie die stunden bezahlt wo wir ausfall hatten.
wir hatten leider schon mehrere male wegen technischer stöhrung mehrere stunden ausfall bis zu 2 tagen. diese stunden wurden einfach abgezogen vom lohn
Di, 05/09/2017 - 21:14
Allma Kiki
Wenn das beim AG der Fall ist, darf er die Zeit nicht einfach streichen. Er muss diese Zeit gutschreiben. Ist verschulden von AG.
Di, 05/09/2017 - 21:16
Jolanda Joly De Simone
das haben wir ihm auch gesagt da kam nur wen wir wollen können wir in der freizeit nachholen. aber das ist schwierig wir arbeiten von 8.45 bis 18.30 durch. und dan ist das geschöft zu. wie sollen wir nachholen.
Di, 05/09/2017 - 21:19
Allma Kiki
Nachholen müsst ihr nicht das Gesetzt ist klar. Er muss euch die Zeit gutschreiben wo ihr dort wart und nicht arbeiten konntet. Wenn ihr nach hause gegangen seid müsstest ihr die ausweisen können. Sprich dann war ich da und dann ging isch nach hause. Zeiten aufschreiben ist sehr wichtig.
Di, 05/09/2017 - 21:22
Jolanda Joly De Simone
wir haben ein monatsplan im geschäft.schreiben alles auf. jedoch wird leider auch der manipuliert.
beispiel wen wir eine versiecherung abschliessen erhalten wir provision. wir bekommen monatlich ein auszug über wer wieviel abgeschlossen hat. aber leider sehen wir nicht was abgeschlossen wurde. und die zahlen stimmen nie überrein.
und somit sehen wir nie ne provision.dan wird behauptet es ist eine versiecherung wo wir halt nichts bekommen.
Di, 05/09/2017 - 21:15
Marcel Marty
Nunja, über die Sozialkompetenz gewisser "Arbeitgeber" möchte ich mich hier nicht näher äussern. ? Lege den Vertrag mal dem Rechtsdienst Deiner Gemeinde vor, wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, oder keine Rechtsschutzversicherung hast. Die können Dir sicher sagen, ob das alles legal ist oder nicht, resp. was Du weiter tun kannst.
Di, 05/09/2017 - 21:17
Jolanda Joly De Simone
war heute beim rav. die haben mal reingekuckt und den koof geschütelt. und eben auch gesagt soll den rechtschutz oder was auch immer einschalten.
die taggeldversiecherung will morgen einen anruf von mir ob ich das geld erhalten habe. weiss nicht wie die dan vorgehen.
Di, 05/09/2017 - 21:21
Allma Kiki
Wie bitte? Das RAV kann die prüfen ob es rechtlich korrekt ist. Sorry welches RAV ist das?
Di, 05/09/2017 - 21:23
Marcel Marty
Woher will das die Sachbearbeiterin wissen? Meist ist die keine Juristin, Allma Kiki ?
Di, 05/09/2017 - 21:23
Jolanda Joly De Simone
neinein das rav empfielt mir eben den rechtsweg zu gehen. die haben einfach gesagt der vertrag sei nicht gut.
Di, 05/09/2017 - 21:28
Allma Kiki
Lieber Marcel Marty wenn man im RAV arbeiten möchte muss man einen Eidgenössischen Fachausweis haben umsomehr macht es mich sauer zu lesen, das kein Fachwissen vorhanden ist und man die Fragestellerin verweisst selber für sich zu schauen. Das RAV prüft normal jede Kündigung und auch ob die Zahlungen korrekt verlaufen sind bis zum Enddatum.
Di, 05/09/2017 - 21:31
D'Armiento Michelle
Ha dir namal en on gmacht betreffed rechtberatig
Di, 05/09/2017 - 21:32
Marcel Marty
Allma Kiki Das ist grundsätzlich richtig. Jedoch lehnen sich die meisten RAV-BeraterInnen gern nicht allzu weit aus dem Fenster. Man könnte ja die Komfortzone verlassen müssen... ?
Di, 05/09/2017 - 21:34
D'Armiento Michelle
Allma Kiki bei mir wurde gesehn das ich im recht bin doch au auf einen awalt verwisen. Wobei sie mir meine anwältin die ich hatte wurde mir epfohlen
Di, 05/09/2017 - 21:36
Allma Kiki
D'Armiento Michelle wie Marcel Marty schon erwäht hat ... und wer bezahlt dann den Anwalt?
Di, 05/09/2017 - 21:40
D'Armiento Michelle
Googels. Das ist eine instituion, die nur frauen hilft.
Mich kostet es die ganze 1 1/2jahre 260fr.
Die sind extra fuer solche fälle da. Berufsberatung zeugnisberatung etc.. Inkl anwältin frau bizzini.. Die ist echt top.
Bei uns heisst das frau und arbeit weinfelden...
Haupt seite ist www.pluplus.ch.
Di, 05/09/2017 - 21:21
Marcel Marty
Könnte für Dich auch noch interessant sein... ? https://www.weka.ch/themen/personal/sozialversicherungen/krankheit-unfal...