praktische Frage 😊 wenn ich jemanden betreibe und die Person erhebt Rechtsvorschlag (kann man ja unbegründet machen), geht es via Schlichtungstelle/Friedensrichter weiter. Nun was passiert, wenn der Schuldner nicht erscheint? 🤷‍♀️ Wie beseitige ich dann der Rechtsvorschlag?

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Kommentare

Robert Schweng

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Melanie de Witte Dann kannst du ein Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt kann dir da bestimmt genau Auskunft geben 😉
Melanie de Witte Dann kannst du ein Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt kann dir da bestimmt genau Auskunft geben 😉

Shlomo Ariel Goldwasser Melanie de Witte falsch. Der Friedensrichtet stellt einen Leitschein aus. Damit kann man vor Gericht und versuchen, den Rv zu beseitigen

Kurt Egli Der Friedensrichter wird eine Weisung (auch "Leitschein" genannt) ausstellen.
Die Weisung bestätigt, dass die Parteien sich nicht einigen konnten.
Alsdann hat der Kläger die Klage innert dreier Monate beim Gericht einzureichen.
http://www.gronerlaw.ch/prozessrecht-prozesse-anwalt-zuerich/

Annelise Schnyder Du bekommst die sogenannte klagebewilligung und kannst dann bei Gericht klagen. Aber achtung: als Kläger musst du immer kostenvorschuss leisten. Ob du das Geld zurück erhältst, ist nicht immer gesagt, auch wenn du im recht bist. Wenn der Schuldner schon einen ellenlangen betreibungsauszug hat, stellst du dich einfach hinten an. Bevor ich eine Betreibung einleite, verlange ich immer den aktuellen betreibungsauszug. Wenn der schon ordentlich gefüllt ist, spare ich mir meistens die Kosten der betreibung, je nachdem, wie hoch der geschuldete Betrag ist, da eh nichts zu holen ist.

Ursula Glauser Annelise Schnyder die Klagebewilligung/Leitschein wird schriftlich mitgeteilt?

Annelise Schnyder Ursula Glauser die bekommst du nach dem Termin für die Beseitigung des rechtsvorschlages beim friedensrichter.

Miriam Salman bei mir war es bislang so, dass mir der Friedensrichter angerufen hat um einen Termin zu vereinbaren

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