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Person A erhält IV Rente und EL
Person B erhält nichts und hat keine Anspruch auf Arbeitslosengeld
A+B sind verheiratet
Wenn sich A und B trennen, hat B dann Anspruch auf As Geld? Hat B überhaupt irgendwelche Ansprüche auf As Geld? Zum Beispiel, wenn A ne Nachzahlung erhält, kann B sagen: das gehört mir, davon geb ich dir nichts?
Welche Ansprüche hat B und wie läuft das mit der Trennung? Muss A ihn "aushalten" im finanziellen Sinne oder muss B einfach zum Sozialamt?
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Person A erhält IV Rente und EL
Person B erhält nichts und hat keine Anspruch auf Arbeitslosengeld
A+B sind verheiratet
Wenn sich A und B trennen, hat B dann Anspruch auf As Geld? Hat B überhaupt irgendwelche Ansprüche auf As Geld? Zum Beispiel, wenn A ne Nachzahlung erhält, kann B sagen: das gehört mir, davon geb ich dir nichts?
Welche Ansprüche hat B und wie läuft das mit der Trennung? Muss A ihn "aushalten" im finanziellen Sinne oder muss B einfach zum Sozialamt?
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Kommentare
Do, 04/07/2019 - 03:21
Robert Schweng
Renate Steiger Das hast doch schon ihn der IV Gruppe gefragt .
Remziye Korner Naja jein, in der IV Gruppe wollt ich wissen, ob wie das mit der EL läuft bei Trennung, eigentlich will ich hier aber wissen, wie es definitiv rechtlich aussieht. Kann B A das Geld einfach wegnehmen oder ist und bleibt es As Geld. Einmal heißts, dass es ja A bekommt und somit As Geld ist und dann heißts wieder nein sie sind verheiratet, B hat rechtlich Anspruch auf die Hälfte
Sara Salvati-Simione Remziye Korner du bist ja verheiratet ...dann gehört das geld auch dir ...wenn es zu Trennung kommt wird neue berechnet
Remziye Korner geht nicht um mich, aber darf zum Beispiel der Arbeitslose dem IV Bezüger das Geld wegnehmen und sagen, der IV Bezüger kriegt nichts davon?
Mirjam Locher-Heuberger Remziye Korner wieso sollte er das können?
Bei einer Scheidung würde angeschaut, ob nachehelicher Unterhalt geschuldet wäre. Angesichts von Sozialhilfe sowie von IV-Rente und EL sehe ich da keine Berechtigung keiner der beiden Personen. Die EL zur IV-Rente würden bei Trennung des Haushalts neu festgelegt für den IV-Rentenbezüger.