Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Parkplatzproblem Vermieter
Hallo zusammen
Mein Freund hat heute ein Brief von meiner Verwaltung bekommen darin gehts um eine Verwahrnung wegen das Parkieren auf dem Besucherparklpätze. Er dürfte nicht darauf Parkieren und bei der nächsten Kontrolle er mit einer Busse von mind. 180Fr. Rechnen muss.
1. Er hat ein Parkplatz in der Tiefgarage bei mir aus dem Grund das mein Ex sich mal an seinem Auto zu schaffen gemacht hat.
Es kommt aber vor das er nur für kurze Zeit bei mir ist und er das Auto auf den Besucherparkplätze parkiert (Hat ein Büssli und ist oft mühsam in der Tiefgarage zu parkieren da gewisse Mieter einfach nich fähig sind anständig zu parkieren)
2. Er Wohnt gar nicht bei mir. Das heisst er ist nicht in der gleiche Gemeinde angemeldet wie ich. Wohnsitz nicht der selbe wie ich.
3. Das hat die Verwaltung auch bei anderen Personen gemacht wo auf Besuch wahren, aber bei Ihnen sind Sie nicht durch gekommen. Da Sie nicht hier Angemeldet.
4. Der Brief wurde mir geschickt mit c/o obwohl die Verwaltung die Adresse von meinem Freund hat.
Meine Frage darf das die Verwaltung machen mit der Busse?
Darf mein Freund wirklich nicht auf den Besucherparkplätze parkieren obwohl er nicht hier Wohnt?
Besten dank schon im Voraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Parkplatzproblem Vermieter
Hallo zusammen
Mein Freund hat heute ein Brief von meiner Verwaltung bekommen darin gehts um eine Verwahrnung wegen das Parkieren auf dem Besucherparklpätze. Er dürfte nicht darauf Parkieren und bei der nächsten Kontrolle er mit einer Busse von mind. 180Fr. Rechnen muss.
1. Er hat ein Parkplatz in der Tiefgarage bei mir aus dem Grund das mein Ex sich mal an seinem Auto zu schaffen gemacht hat.
Es kommt aber vor das er nur für kurze Zeit bei mir ist und er das Auto auf den Besucherparkplätze parkiert (Hat ein Büssli und ist oft mühsam in der Tiefgarage zu parkieren da gewisse Mieter einfach nich fähig sind anständig zu parkieren)
2. Er Wohnt gar nicht bei mir. Das heisst er ist nicht in der gleiche Gemeinde angemeldet wie ich. Wohnsitz nicht der selbe wie ich.
3. Das hat die Verwaltung auch bei anderen Personen gemacht wo auf Besuch wahren, aber bei Ihnen sind Sie nicht durch gekommen. Da Sie nicht hier Angemeldet.
4. Der Brief wurde mir geschickt mit c/o obwohl die Verwaltung die Adresse von meinem Freund hat.
Meine Frage darf das die Verwaltung machen mit der Busse?
Darf mein Freund wirklich nicht auf den Besucherparkplätze parkieren obwohl er nicht hier Wohnt?
Besten dank schon im Voraus
Ansichten:
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mi, 21/03/2018 - 14:45
Eveline Gutmann
er darf sicher, aber nicht stundenlang und wenn er einen Parkplatz in der Tiefgarage hat, dann hat er sein Auto dort abzustellen.
Mi, 21/03/2018 - 14:45
Andreas Thanner
1. Der Vermieter entscheidet in freiem Ermessen, wie oft und in welchem Umfang er Besucher auf seinen Besucherparkplätzen tolleriert.
2. Der Vermieter ist nicht berechtigt Bussen auszustellen: Dies obliegt den Behörden. Der Vermieter kann jedoch Anzeig erstatten und der Parkierende erhält einen Strafbefehl. Alternativ kann der Vermieter zwar eine Umtriebsentschädigung verlangen, diese muss jedoch von gesetzeswegen nicht bezahlt werden.
3. Ob er bei dir wohnt oder nicht spielt keine Rolle: Wer den Besucherparkplatz regelmässig belegt ist nicht unbedingt ein "Besucher" im eigentlichen Sinne. Viele Verwaltungen sind da rigoros und verlangen die Anmietung eines eigenen Parkplatzes.
4. Alleine die Tatsache daran, dass ein eigener Parkplatz vorhanden ist lässt den Vermieter - zu Recht - sauer werden: Die Fahrzeuge sind grundsätzlich auf den gemieteten Parkplätze abzustellen. Gibt es Probleme mit anderen Fahrzeughaltern ist das Problem da zu lösen und nicht mit dem Besetzen eines Besucherparkplatzes --> auch nicht kurz und auch nicht über Mittag.
5. Was heisst die Verwaltungen sind nicht durchgekommen? Wurde die Verwaltung vom Gericht gezwungen den anderen Besuchern den Besucherparkplatz zur Verfügung zu stellen?
6. Der Brief kann sowohl Ihnen als auch Ihrem Freund zugestellt werden, das spielt keine Rolle. Wenn die Verwaltung aktiv werden will, dann muss sie dies sowieso via Polizei/Gemeinde tun.
Mi, 21/03/2018 - 14:49
Eveline Gutmann
bei uns ist genau das gleiche Problem. Alle haben einen Platz in der Tiefgarage und ein Teil ist schlichtweg zu bequem das Auto nach unten zu stellen. Bei uns hat es ein richterliches Verbot und die wurden jetzt verwarnt. Es wird abgeschleppt. Seitdem funktionierts. Es kann ja nicht sein, dass die Mieter ihre Autos auf die Besucherparkplätze stellen und die Besucher haben dann keine deswegen.
Mi, 21/03/2018 - 14:53
Päm Turcato
Wenn er was bei mir vergessen hat oder zum znacht kommt Parkiert er das Auto draussen. Wir haben genug Besucherparkplätze
Mi, 21/03/2018 - 14:56
Eveline Gutmann
Päm Turcato, also, wenn er etwas vergessen hat und gerade wieder geht, wird sicher niemand etwas sagen. Aber Nachtessen dauert halt länger und dann soll er doch sein Auto runterstellen. Wir müssen das bei uns auch.
Mi, 21/03/2018 - 15:07
Päm Turcato
Über Nacht verstehe ich auch einen halben Tag hier aber aufs znachtessen?? Übertrieben in meinen Augen.
Andere lassen es praktisch Tag und Nacht draussrn (Wohnmieter) und sagt niemand was. Und bei gewissen Mieter wo mann eh auf der Latte hat kommt so was! Habe schon Miter erwischt wie sie Fotos von Autos gemacht haben wo auf den Besucherparkplätze parkiert waren ( andere Mieter im Haus)
Aber das ist erlaubt??
Mi, 21/03/2018 - 15:09
Eveline Gutmann
Päm Turcato tönt wirklich mühsam. Das finde ich auch übertrieben. Da wärst du fast wohler, wenn du dir eine andere Wohnung suchst
Mi, 21/03/2018 - 15:18
Päm Turcato
Den Mietzinss den ich hier bezahle findet man weit und breit nicht mehr 😉
Mi, 21/03/2018 - 14:49
Ciara Gomez
Wenn er dort einen Parkplatz gemietet hat, dann ist er Mieter und kein Besucher 🤔🤔😎
Mi, 21/03/2018 - 14:50
Eveline Gutmann
muss nicht sein. Vielerorts werden Tiefgaragenplätze an Externe vermietet.
Mi, 21/03/2018 - 14:51
Ciara Gomez
Der externe ist ja dann Mieter des Parkplatzes und kein Besucher.
Mi, 21/03/2018 - 14:55
Eveline Gutmann
Ciara Gomez ja und deshalb kann er ja das Auto auf seinen Parkplatz stellen.
Mi, 21/03/2018 - 14:59
Ciara Gomez
Eveline Gutmann auf seinen ja aber nicht den Besucherparkplatz.
Ich kann schon verstehen, warum der Vermieter das nicht will! 😎😎😎
Mi, 21/03/2018 - 15:07
Eveline Gutmann
Ciara Gomez ich auch...
Mi, 21/03/2018 - 15:02
Päm Turcato
Das Gericht hat einer anderen Person rechtgegeben. Ist auch öfters zu besuch hier und Parkiert auf dem Besucherparkplatz und auch über Nacht. Entscheid vom Gericht: Solange der Wohnsitz nicht an dieser Adresse ist gilt die Person als Besucher, somit auch erlaubt auf Besucheroarklpatz zu Parieren.
Mi, 21/03/2018 - 15:06
Andreas Thanner
Diesen Entscheid würde ich zu gerne sehen.
Besucherparkplätze werden in den Bauvorschriften erwähnt und reglementiert. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein regelmässiger Besucher (der Lebenspartner, jeden 2./3. Tag da) den Besucherparkplatz nutzen kann.
Mi, 21/03/2018 - 15:09
Päm Turcato
Ich frag diese Person sobald ich Sie treffe. Mir hat er es so geschildert. Und er Parkiert immer noch bei uns auf dem Besucherparkpkatz. Seit da ist ruhe bei Ihm.
Mi, 21/03/2018 - 15:11
Andreas Thanner
Päm Turcato Interessant wäre für mich der genaue Sachverhalt, weshalb diese Person weiterhin den Parkplatz nutzen darf.
Was heisst denn öfters? Täglich? Jeden 3. Tag? Jedes Wochenende?
Mi, 21/03/2018 - 15:13
Päm Turcato
Es ist verschieden, mal in der Woche 3-4 mal, mal übers WE, mal gar nicht.
Mi, 21/03/2018 - 15:15
Päm Turcato
Es hat noch ne andere Person die von Dienstag bis Donnerstag/Freitag immer hier Parkiert. Dort wird auch nichts dergleichen getan.
Mi, 21/03/2018 - 15:03
Päm Turcato
Wenn er bei mir übernachtet ist das Auto immer in der Tiefgarage.
Mi, 21/03/2018 - 15:04
Eveline Gutmann
wenn ihr es auf einen Gerichtsfall anlegen wollt, dann müsst ihr das selber wissen. Mir wäre das zu blöd wegen so was. Dann stellt man ihn halt runter. Übrigens hatte denn die Person, welche Recht erhielt auch unten einen gemieteten Parkplatz?
Mi, 21/03/2018 - 15:06
Eveline Gutmann
aber eine Busse können die nicht geltend machen. Da braucht es ein richterliches Verbot oder die müssen bei der Policei Anzeige erstatten
Mi, 21/03/2018 - 15:12
Päm Turcato
Nein die andere Person hat keinen Parkolatz gemietet. Weil es Ihn zu lächerlich sei.
Mein freund Parkiert das Auto nachts immer in der Tiefgarage. Da mein Ex ihm mal die Nummetschildern gestohlen hat. Das auto ist über nacht IMMER in der Tiefarage
Mi, 21/03/2018 - 15:13
Robert Schweng
Päm Turcato Wie wäre es wenn Sie bei ihm übernachten, dann wären Sie das Problem los? 😉
Mi, 21/03/2018 - 15:16
Päm Turcato
Robert Schweng Ja währe eine Gute Idee 😜 aber meine Kids hätten bei Ihm kein Platz, und zur Schule laufen von dort ist auch nicht der Hit 🙈
Mi, 21/03/2018 - 15:20
Andreas Thanner
Gibt es in den Hausvorschriften irgendwelche Erwähnungen dazu?
Das Gesetz regelt lediglich gewisse Pflichten zur Erstellung von Besucherparkplätze (min. und max. Anzahl). Diese sind dann auch noch kantonal und regional unterschiedlich.
Ein Gericht urteilt in diesem Sinne nach freiem Ermessen, also nach Einschätzung der Lage. Nach wie vor kann ich mir nicht vorstellen, dass bei wenigen Besucherparkplätzen diese mit regelmässigen (!) Besuchern vom Gericht gestützt wird.
Mi, 21/03/2018 - 15:22
Päm Turcato
Wir haben 10 Besucherparkplätze! Aussert an Weinachten und Ostern sind zu 99% alle immer lehr. Ich könnte es verstehen wenn es nur 2 hätte aber 10? Und dann noch immer Frei?!
Mi, 21/03/2018 - 15:24
Andreas Thanner
Päm Turcato Vielleicht hat das Gericht auf dieser Erkenntnis abgestützt. Das ist aber reine Mutmassung.
Mi, 21/03/2018 - 15:28
Robert Schweng
Päm Turcato ehrlich gesagt hätte ich als Freund ein ziemlich schlechtes Gewissen, wenn meine Freundin Ärger mit der Verwaltung bekommt nur weil ich so parkiere, wie es mir passt wenn ich zu Besuch bin? 😉
Mi, 21/03/2018 - 15:32
Päm Turcato
Meine Güte es kommt nicht jeden Tag vor. 1-2 in der Woche das er das auto für kurze zeit draussen lässt!!! Wir haben 10 Parkolätze hier, nicht 2 oder 3! Und dann immer lehr. Höchstens 1-2 autos drauf. Mann kann auch so zu geld kommen...aber es trifft die die sich nie in etwas einmischen.
Mi, 21/03/2018 - 15:40
Päm Turcato
Ich danke allen. Werde die Komm. Funtion jetzt deaktivieren.