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Och hoffe, ihr könnt mir mal helfen.
Es geht um einen Gartenumbau. Wo finde ich, ab welchen Umbauten eine Bewilligung notwendig ist, und an wen man sich in welcher Form wenden muss, um einen Umbau ohne Bewilligung anzuzeigen. Welche Fristen gelten?
Wäre Kanton TG.
Vielen Dank schon mal
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Es geht um einen Gartenumbau. Wo finde ich, ab welchen Umbauten eine Bewilligung notwendig ist, und an wen man sich in welcher Form wenden muss, um einen Umbau ohne Bewilligung anzuzeigen. Welche Fristen gelten?
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Kommentare
Di, 07/05/2019 - 21:54
Robert Schweng
Elisabete Silva bei der gemeinde im baureglement, findest auch online, betreffend bewilligung steht alles dort auch. melden immer bei der wohngemeinde
Suissi Kamilion Das bauamt sollte solche fragen beantworten können..für gewisse sachen ist nichteinmal die anmeldung nötig
Patrick L. Surber Grundsätzlich braucht es für alle Bauten und Anlagen eine Baubewilligung (siehe § 98 des Planungs- und Baugesetzes [PBG; RB 700]). Sofern die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, bedürfen in der Bauzone die in § 99 Abs. 1 PBG aufgeführten Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung (vgl. dazu das Merkblatt
https://dbu.tg.ch/public/upload/assets/12613/Bewilligungsfreie_Bauten.pdf