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Nun habe ich mal eine Rechtsfrage.
Ich hatte an meinem Wagen einen Glasschaden an meiner Windschutzscheibe.
Mein Fahrzeug verfügt über eine Vollkasko, wo eigentlich der Glasschaden gedeckt ist und auch telefonisch am Telefon von der Versicherung bestätigt, dass die Kosten für Windschutzscheibe übernommen werden.
Als ich sagte, es sei kein Steinschlag, musste ich ein Schadensformular ausfüllen (siehe untenstehend Zeichnung und Fotos).
Leider weigert sich die Versicherung zu zahlen.
Kann mir da ein Rechtsexperte 😉
Wort sagt ja schon alles bitte helfen?
Wüsche allen noch einen schönen Abend und einen guten Start in die neue Woche
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Nun habe ich mal eine Rechtsfrage.
Ich hatte an meinem Wagen einen Glasschaden an meiner Windschutzscheibe.
Mein Fahrzeug verfügt über eine Vollkasko, wo eigentlich der Glasschaden gedeckt ist und auch telefonisch am Telefon von der Versicherung bestätigt, dass die Kosten für Windschutzscheibe übernommen werden.
Als ich sagte, es sei kein Steinschlag, musste ich ein Schadensformular ausfüllen (siehe untenstehend Zeichnung und Fotos).
Leider weigert sich die Versicherung zu zahlen.
Kann mir da ein Rechtsexperte 😉
Wort sagt ja schon alles bitte helfen?
Wüsche allen noch einen schönen Abend und einen guten Start in die neue Woche

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Kommentare
Mo, 11/02/2019 - 02:01
Robert Schweng
Angela Trachsler-Monticelli Klarer Fall ... Damenschuhe gaben Scheibe kaputt genacht ... Ergo ... die Versicherung der Dame muss den Schaden übernehmen😉
Rene Loosli Der schaden wurde von der Frau verursacht allso muss auch die Frau die Frontscheibe bezahlen !!
Robert Schweng Rolf Stüssi Ich dachte immer mit Stöckelschuhen dürfe man nicht Autofahren? 🤔
Birgit Rechsteiner Also, die Versicherung zahlt nur, wenn ihr einen Kindersitz im Auto hattet...
Argumentation ist logisch....